Amtsgericht Wolfratshausen:Schuss auf dem Parkplatz

Lesezeit: 1 min

Ein 18-Jähriger steht vor Gericht, weil er sein Luftgewehr ausprobiert hat. Gegen einen Beschluss der Richterin wehrt er sich.

Thekla Krausseneck

Das Amtsgericht Wolfratshausen hat am Mittwoch einen 18-Jährigen zu 450 Euro Strafe verurteilt, weil er in der Öffentlichkeit ein Luftgewehr mitgeführt hatte. Der Angeklagte hatte sich am 27. Mai gegen 21 Uhr auf dem Parkplatz eines Schnellrestaurants in Bad Tölz befunden und mit dem selbst erworbenen Gewehr, das ein Kaliber von 4,5 Millimeter besaß, in die Luft geschossen. Er habe prüfen wollen, ob die Waffe funktionstüchtig war, sagte er dem Gericht.

Der Parkplatz hatte bis 23 Uhr geöffnet, hob die Staatsanwaltschaft hervor. Somit hätte das Gewehr nicht nur jemanden verletzen, sondern die Menschen auch in Panik versetzen können. Denn das Luftgewehr sah einem echten Gewehr täuschend ähnlich und hätte daher leicht verwechselt werden können. Das räumte auch der geständige Angeklagte ein. Dass er für das Mitführen eines Luftgewehrs in der Öffentlichkeit ein Waffenschein benötigt hätte, habe er nicht gewusst. "Sie sind mittlerweile alt genug, um sich selbst darum zu kümmern", sagte Richterin Barbara Treeger-Huber.

Das Grundübel sei in den Augen der Jugendgerichtshelferin Marianne Würmseer die Unfähigkeit des 18-Jährigen, sich an Regeln und Grenzen zu halten. Einträge im Erziehungsregister wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis hätten bereits dazu geführt, dass er sich für den jetzt angestrebten Führerschein einer Medizinisch-Psychologische Untersuchung unterziehen muss. Die habe er bereits einmal wegen Uneinsichtigkeit nicht bestanden. Würmseer beleuchtete den von Konflikten gezeichneten familiären Hintergrund des Angeklagten. Bereits als Kind sei bei ihm eine Aufmerksamkeitsdefizits- und Hyperaktivitätsstörung und autoaggressives Verhalten diagnostiziert worden. Die Ausbildung habe er 2011 abgebrochen.

Dass die Waffe eingezogen werden sollte, wollte der Angeklagte erst nicht einsehen. Die Waffe habe ihn 80 Euro gekostet. Nachdem die Richterin betont hatte, dass er die Waffe nicht zurückbekommen werde, stimmte er einem formlosen Beschluss zu. Ihm kam zugute, dass er geständig und seit 2010 nicht mehr straffällig gewesen war. 450 Euro muss er nun an das Soziale Training Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen zahlen.

© SZ vom 06.09.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: