Amtsgericht Wolfratshausen:Faustschlag gegen Personenschützer

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Nach einer eskalierten Feier verurteilt das Gericht einen 21-jährigen Münsinger wegen Körperverletzung

Von Benjamin Engel, Starnberg/Wolfratshausen

Für das "Isle of Summer"-Fest im September 2014 warb das Starnberger Seerestaurant "Undosa" mit der "Beach of Happiness". Doch für einen heute 33-jährigen Münchner endete das Fest wenig glücklich - mit einer aufgeplatzten Lippe nach einem Faustschlag. Den hatte ihm ein 21-jähriger Münsinger im Streit um den geeigneten Sitzplatz an einem Verkaufsstand verpasst. Die Menge der Feiernden sah zu. Dafür wurde der Jüngere, vor Gericht mit Sakko, Einstecktuch und weißem Hemd, wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt - nun muss er Sozialstunden ableisten.

Wie und wo es zum Schlag gekommen war, schilderten der angeklagte Fachabiturient und das Opfer unterschiedlich: Ersterer gab an, schon am Nachmittag ins "Undosa" gekommen zu sein. Mit einem Freund habe er sich gegen 22.35 Uhr unterhalten wollen. Neben einem Verkaufsstand seien zwei Liegestühle gestanden. Auf die hätten sie sich gesetzt. Eine Frau habe ihnen dies erlaubt.

Plötzlich habe der Münchner sie aggressiv zum Gehen aufgefordert. Er habe ihnen "unschöne Worte" an den Kopf geworfen. Sie seien aufgestanden und weggegangen. Der Ältere sei ihnen gefolgt und habe ihn an zwei Treppen geschubst. Er sei gestolpert, habe sich umgedreht und in der Bewegung reflexartig zugeschlagen - und den Münchner im Gesicht getroffen. Die Situation habe er als "bedrohlich" empfunden. Sein 20-jähriger Begleiter, vor Gericht mit Krawatte und Sakko, gab zu, den angeblichen Schubser nicht gesehen zu haben. Das habe er nur angenommen, weil sein Freund auf ihn zu gestolpert sei.

Der Geschlagene - Freunde von ihm betrieben den Verkaufsstand - sagte, dass die beiden jungen Männer aus den Liegestühlen gar nicht mehr aufstehen wollten. Dabei hätten die zum Stand gehört. Direkt daneben seien die Kasse und Handtaschen der Verkäufer gestanden. Deshalb hätten sie die Männer gebeten wegzugehen. Die hätten ebenfalls geschimpft. Schließlich seien sie doch gegangen. Plötzlich hätte ihn der Angeklagte von hinten angesprungen und ihm ins Gesicht geboxt. Damit habe er überhaupt nicht gerechnet, sagte der ausgebildete Personenschützer.

Dessen Freundin sagte, dass die jungen Männer patzig geworden seien. Sie hätten gedroht, dass sie gar nicht wüssten, mit wem sie sich anlegten. Schließlich schilderte der Standbetreiber noch eine weitere Version des Faustschlags: Der Angeklagte sei seinem Opfer beim Boxen direkt gegenüber gestanden, sagte er.

Der Anwalt griff dies auf. Aussage stehe gegen Aussage, sagte er. Im Zweifel müsse das Gericht für den Angeklagten entscheiden und ihn freisprechen. Dieser habe aus Notwehr gehandelt. Die Staatsanwältin hielt ihn für schuldig. Dem folgte Richter Urs Wäckerlin. Er verurteilte den Mann zu 64 Stunden Sozialdienst. Er hielt das Opfer für glaubhafter. Aus seiner Sicht hätte der Angeklagte bewusst zugeschlagen. Er habe sich schnöselhaft benommen und überlegen gefühlt.

© SZ vom 09.09.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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