Weitere Briefe:Arnulfsteg und Zweitwohnungssteuer

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Quote und Verfassung

Silke Laskowski (Professorin für Öffentliches Recht an der Uni Kassel; d. Red.) nennt das Fehlen einer Frauenquote im Parlament einen Verstoß gegen die Verfassung. Vielleicht sollte sie in dieser einmal ausführlich lesen und ihre kühne Behauptung mit Fakten belegen. Die Anzahl der Frauen im Landtag liegt - was die CSU betrifft - einige Prozent über der Anzahl der weiblichen Mitglieder dieser Partei. Der Durchschnitt der weiblichen Mitglieder aller Parteien liegt bei plus/minus 25 Prozent. Es steht jeder Frau frei, in eine Partei einzutreten, sich um ein Abgeordnetenmandat zu bewerben und es zu gewinnen. Das tun sie aber nicht, die Frauen, aus welchen Gründen auch immer, und das sollte man respektieren. Würde man aus knapp 25 Prozent weiblicher Parteimitglieder eine Quote von 50 Prozent zwingend einführen, dann wäre das allerdings ein Verstoß gegen die Verfassung. Renate Seitz, München

Bahnfahren, der Luft zuliebe

Von München nach Berlin "Fast wie im Flug" (7. Dezember) - dieser Bericht ist bedauerlich. Mit keinem Wort wird das Entscheidende erwähnt: Die neue Bahnstrecke ist geeignet, den gesamten umweltschädlichen Flugverkehr München-Berlin und zurück zu ersetzen. Das gilt für die Reisezeiten und für den Klimaschutz.

Bei letzterem ist seltsamerweise fast nur von den Kohlekraftwerken die Rede. Dass der Flugverkehr extrem umweltschädlich ist, wird nirgends erwähnt. Woran liegt das, frage ich mich? Ist es erfolgreicher Lobbyismus? Ähnliches gilt für die Lastkraftwagen-Plage. Hans-Ulrich Bünger, Freudenstadt

Sicherer mit Arnulfsteg

Die Donnersberger Brücke ist wegen der Luft ein No-Go und die Hackerbrücke wegen der Autos oft sehr eng und auch gefährlich. Da wäre für uns Radler, derer wir wirklich nicht wenige sind in München, der Arnulfsteg eine fantastische Alternative ("Arnulfsteg soll nun doch kommen", 12. Dezember). Für Autos werden Milliarden ausgegeben um neue Autobahnen zu bauen, und sie werden alimentiert, obwohl sie unsere Luft verschmutzen. Die paar Millionen für uns Radler sollte eine Stadt, die vorgibt radlfreundlich zu sein, schon übrig haben. Robert Altnöder, München

Ungleichbehandlung

Ich bezahle Zweitwohnungssteuer in Bad Reichenhall ("Zweitwohnung, dritte Instanaz" vom 15.Dezember). Ein dortiger Nachbar hat seinen Erstwohnsitz in Amerika, ein anderer in Frankreich. Beide zahlen diese Steuer nicht, denn "ein Zweitwohnsitz ist nur möglich, wenn es auch einen Hauptwohnsitz in Deutschland gibt". Da diese Ungleichbehandlung zumindest innerhalb der EU unzulässig ist, dürfte diese Inländer-Steuer leichter gerichtlich zu kippen sein als die Ausländer-Maut. Wolfgang Maucksch, Herrieden

© SZ vom 18.12.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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