Wegen Geringfügigkeit:Prozess um nacktes Kind abgesetzt

Eine Frau hatte bei nur elf Grad ihre nackte Tochter auf dem Fahrrad durch Schwabing gefahren - der Prozess gegen sie fällt nun erst einmal aus.

Solch einen skurrilen Fall erleben selbst Richter nicht jeden Tag: Eine Frau hatte im Herbst bei nur elf Grad ihre nackte, damals eineinhalb Jahre alte Tochter auf dem Fahrrad durch Schwabing gefahren. Als eine Polizeistreife die Mutter stoppte, soll das Kind bereits blaue Lippen gehabt haben.

Die Rechtsanwältin erklärte den verdutzten Beamten: Die Tochter habe sich nicht anziehen lassen, also sei sie dem Wunsch nachgekommen - schließlich habe auch ein Kind "Persönlichkeitsrechte". Die Juristin bekam eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung.

Am heutigen Montag sollte der Fall verhandelt werden. Nun aber fällt der Prozess aus - zumindest vorläufig. Gegen eine Auflage von 500 Euro könnte das Verfahren wegen "Geringfügigkeit" eingestellt werden, sagt Oberstaatsanwalt Anton Winkler.

Zahlt die Mutter aber nicht, wird es noch zu einer Verhandlung kommen.

© SZ vom 27.04.2009/mai - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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