Verwaltungsgericht:Schlangenhalterin darf keine Mäuse züchten

MünchenHalter von Schlangen dürfen ihre Haustiere nur mit toten Mäusen füttern und diese nicht eigens zur Fütterung züchten. So entschied am Montag das Münchner Verwaltungsgericht und wies damit die Klage einer 46-jährigen Bibliotheksassistentin ab, die sich gegen einen Bescheid des Kreisverwaltungsreferats richtete. Die Behörde hatte die Fütterung von lebendigen Tieren untersagt. Die Klägerin hält vier junge Königspythons und hatte eigens zur Fütterung der Tiere Mäuse gezüchtet. Das hatte eine Amtstierärztin der Münchnerin bei einer Kontrolle im Januar verboten. Dieses Verbot hat das Verwaltungsgericht nun bestätigt. Die Pythons an totes Futter zu gewöhnen, dauere Monate und könne auch misslingen, sagte der Leiter der Auffangstation für Reptilien in München in der Verhandlung. Dazu müssten die Mäuse auf 38 Grad erwärmt und wie lebendige Tiere bewegt werden. Außerdem dürften sie keinen Fremdgeruch aufweisen. Eine Begründung des Gerichtsbeschlusses steht noch aus.

© SZ vom 05.07.2016 / bm - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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