Verurteilt zu zweieinhalb Jahren:Schwere Brandstiftung

Lesezeit: 2 min

Angeklagter muss Freiheitsstrafe in einer Entziehungsanstalt verbüßen

Von Susi Wimmer

Der Brandsachverständige des Bayerischen Landeskriminalamtes zündelte quasi in amtlicher Mission: Er hielt zu Testzwecken so lange ein Einwegfeuerzeug an die Holztüre des Erasmus-Raums in der Akademie der Bildenden Künste, bis ihm vom heißen Metall am Feuerzeug die Finger glühten. Am Ende kam er zu dem Schluss, dass es nicht möglich gewesen wäre, die Türe komplett in Brand zu setzen und damit das Leben von Menschen in dem Raum zu gefährden. Für Dominik H. auf der Anklagebank vor dem Landgericht München I hieß das, dass das Gericht ihn am Ende lediglich wegen schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilte, die in einer Entziehungsanstalt vollzogen werden soll. Wären Menschenleben in Gefahr gewesen, wäre der Strafrahmen ein anderer gewesen.

Dominik H. sitzt bereits seit fast einem Jahr in Untersuchungshaft, weil er in der Nacht auf den 13. März 2017 bei einer Party in der Akademie randaliert und später versucht hatte, die Türe anzuzünden. Die Partygäste hatten sich gegen den mit Alkohol und Drogen zugedröhnten Dominik H. gewehrt, ihn vor die Türe gesetzt, und ihn, als er erneut zurückkam, rausgeworfen und die Holztüre des Feierraums kurz entschlossen von innen abgesperrt. Neun Personen befanden sich noch im Raum, als Dominik H. an zwei Stellen der Türe versuchte, diese anzuzünden. Aufgrund des Lackanstriches züngelten tatsächlich Flammen auf, die aber laut Gutachter von selbst wieder erloschen. Selbst wenn sich ein Schwelbrand an der Türe weiterentwickelt hätte, so der Gutachter, hätten die Partygäste noch ohne Gefahr den Raum verlassen können. Die Feiernden hatten vor Gericht ausgesagt, dass sie weißen Rauch an zwei Stellen aus dem Türfalz und der Türmitte hatten qualmen sehen. Eine Fluchtmöglichkeit habe es nicht gegeben, die Fenster seien zu hoch gelegen, eine andere Türe habe es nicht gegeben.

Es ist beileibe nicht das erste Mal, dass der 30-Jährige so eine "Scheiß-Idee" hatte, wie er es vor Gericht nannte. Immer wieder lachen seine Freunde und Angehörige im Zuschauerraum, wenn er erzählt. Richter Frank Zimmer sagt dann "das ist hier keine Spaßveranstaltung", und tatsächlich ist das bisherige Leben des Arztsohnes eher ein Trauerspiel. "Er hat über die Hälfte seines Lebens Drogen genommen", attestiert der psychiatrische Sachverständige. "Er hat immer gedacht, er ist ein ganz Toller, wenn er was einwirft." Der zehnjährige Scheidungskrieg der Eltern habe wohl Spuren hinterlassen.

Über etliche Umwege, Abbrüche und nach Aufenthalt in einer Psychiatrie ("das war wegen Kiffen") schaffte er 2010 sein Fachabitur mit 23 Jahren. Es folgten Jobs in der Gastronomie, die ihn nur noch mehr in den Alkohol- und Drogensumpf zogen. Einmal stand er im Bademantel auf der Müllerstraße vor einer Bar und zeigte sein Geschlechtsteil. Ein anderes Mal entriss er im Drogenrausch auf der Reichenbachbrücke einem Antiquitätenhändler einen wertvollen Stuhl und warf ihn über die Brücke.

Rechtsanwalt Bernhard Seuß forderte für seinen Mandanten eine Bewährungsstrafe sowie eine stationäre Suchttherapie. Das Gericht schloss sich aber dem Gutachter an, der eine Einweisung für effektiver hielt.

© SZ vom 28.02.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: