Der Club Maxsuite musste dichtmachen - wegen wiederholter Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz. Besitzerin und Türsteher müssen nun eine Geldstrafe zahlen.
In der Münchner Partyszene galt der Club Maxsuite am Maximiliansplatz als angesagte Adresse. Groß war daher die Überraschung, als im Mai dieses Jahres das Kreisverwaltungsreferat (KVR) der Betreiberin Birgit B. wegen Unzuverlässigkeit die Konzession entzog und sie den Laden dicht machen musste.
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Für die 44-Jährige hatte das ganze am Dienstag noch ein Nachspiel im Amtsgericht. Wegen wiederholter Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz drohte ihr eine empfindliche Strafe. Am Ende blieb es bei einer Geldbuße für sie und ihren ehemaligen Türsteher Daniel S., 41.
Im Zeitraum von August 2008 bis März 2009 hatte die Polizei bei Kontrollen nach Mitternacht immer wieder Jugendliche im Club angetroffen, die noch keine 18 Jahre alt waren. Die meisten waren gerade einmal 16 Jahre, ein Mädchen sogar nur 15. Das KVR hatte schon in den Jahren zuvor die Zustände bemängelt, doch selbst Geldbußen hatten offenbar keine Änderung bewirkt. Am 4. Mai wurde daher offiziell die Schließung angeordnet.
Insgesamt 44 Verstöße listete die Anklage im Amtsgericht auf, Birgit B. habe "beharrlich" gegen Auflagen verstoßen und somit "vorsätzlich" das Jugendschutzgesetz umgangen. "Aus meiner Sicht ist meine Mandantin unschuldig", widersprach ihr Verteidiger Wolfgang Kreuzer gleich zu Beginn, schließlich habe sie alles getan, um die Vorschriften zu erfüllen. Die Angeklagte versicherte, ihre Türsteher "mündlich und schriftlich" angewiesen zu haben, Jugendliche auf keinen Fall einzulassen.
Aus Zeitgründen und wegen eines Bandscheibenvorfalls sei es ihr unmöglich gewesen, die Einlasskontrollen persönlich durchzuführen. Sie habe nur "Stichproben" gemacht und dabei sei ihr nie etwas aufgefallen.
Der mitangeklagte Türsteher Daniel S. bestätigte diese Darstellung. Heutzutage seien manche Jugendliche von Älteren kaum noch zu unterscheiden, verteidigte er sich. Er vermute außerdem, das viele ihre Ausweise oder die von ihren Eltern ausgestellten Erlaubnisscheine fälschen würden: "Ich empfinde mich als unschuldig."
Der Amtsrichter wollte das Verfahren "nicht zum großen Schwurgerichtsfall" stilisieren. Ob man sich angesichts eines ausufernden Prozesses mit mindestens 44 Zeugen nicht anders einigen könnte, fragte er die Anwälte Kreuzer und Franz Drexler. Die waren sofort einverstanden, zumal ihre Mandanten seit der Lokalschließung nicht gerade auf Rosen gebetet sind.
Ex-Geschäftsführerin Brigit B. lebt inzwischen von "Erspartem", mehr als 800 Euro habe sie im Monat nicht zur Verfügung, sagte sie. Bei Türsteher Daniel S. sieht es ganz ähnlich aus, er hat außerdem noch für zwei Kinder Unterhalt zu zahlen.
Der Amtsrichter regte eine Einstellung des Verfahrens an, die Staatsanwältin stimmte dem zu. Birgit B. muss 3000 Euro ans SOS-Kinderdorf bezahlen, Daniel S. 2000 Euro an den Verein Münchner Kindl Heim. Sobald die Strafe vollständig bezahlt ist, wird das Verfahren endgültig eingestellt.
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(SZ vom 18.11.2009)
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Viele leben getrennt und nur einer hat die Kontrolle. Andere gehen arbeiten und müssen sich darauf verlassen, dass die lieben kleinen brav daheim bleiben. Anketten oder Einschließen? Kindermädchen bei 15/16/17-jährigen?
Andere kümmern sich einfach gar nicht und mit Sanktionen ist den Jugendlichen dann auch nicht geholfen.
Als Vater einer 16-jährigen kümmere ich mich einfach darum, dass ich weiß, wo meine Tochter ggf. nach 24 Uhr ist, aber wenn sie z. B. bei einer Freundin übernachtet, kann ich nicht um 0:05 dort anrufen und nachfragen, ob Töchterlein schon da ist. Schwierig, schwierig!
Diese Strafe finde ich überzogen, wenn es dabei nur um die öfter mal Anwesenden unter 18 ging. Oder wurde schon öfters Bußgeld verhängt?
Der Club/die Disco hat ihre Schuldigkeit getan, wenn sie Ausweise kontrolliert und alles zumutbare dazu tut, dass unter 18jährige das Lokal verlassen. Wenn sich Jugendliche mit falschen Ausweisen reinschleichen, kann ein Türsteher häufig nichts machen, denn Geschwister sehen sich nun mal häufig recht ähnlich. Man könnte es natürlich noch weiter treiben mit Fingerabdruckausweis usw. Möglichkeiten gäbe es viele, aber nicht wirklich zumutbar.
Soweit ich weiß, gibt es Läden in München, die unter 18-jährige erst gar nicht reinlassen. Da gibts dann nichts mit Ausweis abgeben und um 24.00 Uhr wieder abholen. Aber bei gefälschten Ausweisen kann man auch nichts machen.
Zitat: "Klar, da haben die Kerle was zum schaun und ne 16jährige lässt sich viel leichter beeindrucken und schmeicheln wenn man ihr nen 5euro Cocktail ausgibt. Und wenn das ganze dann ein bisschen zu weit ging gibts ja immer noch das "Die sah doch aus wie 20"-Ausrede."
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Du solltest Dir mal das Jugenschutzgesetz durchlesen. Da steht folgendes:
Nur sexuelle Handlungen Erwachsener mit Kindern bis einschließlich 13 Jahren
sind in jedem Fall strafbar. Ab 16 Jahren sind sexuelle Kontakte dagegen grundsätzlich zulässig. Ausnahmen bestehen für bestimmte Kontakte mit abhängigen
Schutzbefohlenen (zum Beispiel Schülern). Für Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren gelten die folgenden, stark differenzierenden Übergangsregelungen:
18- bis 20-jährigen Heranwachsenden sind sexuelle Kontakte zu 14- und 15-jährigen Jugendlichen grundsätzlich erlaubt.
Problem nicht verstanden.
Erstens geht es generell darum, ob das Jugend"schutz"gesetz überhaupt in der momentanen Form sinnvoll ist, da es einfach nichts mehr mit der Realität zutun hat - Jugendliche sollen mit 15 Verantwortung eines Erwachsenen übernehmen, allerdings ohne auch nur annähernd die entsprechenden Rechte zu haben. Das die körperliche Entwicklung (und auch oftmals die geistige) eher die Tendenz zum Erwachsenen als zum Kind naheliegt ist da nur sekundär.
Der zweite Punkt wurde ja schon angesprochen, dass es eben für den Lokalbetreiber selbst mit gutem Willen nicht möglich ist eine komplette U18 Zone zu etablieren, er wird aber trotzdem dafür bestraft und das ist es, was nicht richtig ist.
Sie unterstellen ja, dass jeder Betreiber sich gegen das Jugendschutzgesetz aufwiegelt, so legitim das manchmal auch sein mag, und es vorsätzlich bricht. Das mag mancherorts ja so sein, aber einen Pauschalverdacht kann man da einfach nicht anbringen
Vollkommen richtig!
Und:
schärfere Konsequenzen für die Kids die sich mit dem Ausweis ihrer großen Schwester legitimieren.
Paging