Verordnung:Unklare Daten

Landgericht erklärt Mietpreisbremse für unwirksam

Von Stephan Handel

Die Mietpreisbremse in Bayern ist unwirksam: Das Landgericht bestätigte am Mittwoch ein Urteil des Landgerichts, wonach eine vom bayerischen Justizministerium erlassene Verordnung nicht bestimmt genug ist. Geklagt hatten zwei Mieter, die nach dem Gesetz von ihrem Vermieter Auskunft darüber verlangten, wie viel ihr Vormieter bezahlt hatte. Diese Auskunft muss nach Abweisung der Klage nun nicht erteilt werden.

Das Bundesgesetz zur Mietpreisbremse erlaubt es den Regierungen der Bundesländer, per Verordnung Kommunen aufzulisten, in denen der Wohnungsmarkt "angespannt" sei, so dass dort die Mietpreisbremse greift. Diese Verordnung erließ die Staatsregierung im Juli 2015. Im Juni 2017 aber urteilte das Amtsgericht: Diese Verordnung gebe Betroffenen, etwa den Hauseigentümern, nicht die Möglichkeit zu überprüfen, warum und nach welchen Kriterien der Mietmarkt in ihrer Kommune als "angespannt" eingestuft worden sei. Deshalb sei die Verordnung unwirksam, und die Kläger könnten auch nicht auf ihrer Grundlage Auskunft verlangen.

Das Landgericht schloss sich nun dieser Auffassung an. Kurz nach dem Amtsgerichts-Urteil hatte das Justizministerium eine "ergänzende Begründung" zu der Verordnung veröffentlicht; diese wurde aber für den nun verhandelten Fall nicht herangezogen. Ob sie den rechtlichen Vorgaben genügt, müsste durch eine neue Klage festgestellt werden. Juristen und Interessensverbände halten es aber für nicht möglich, eine unwirksame Verordnung nachträglich zu "heilen". Justizminister Winfried Bausback teilte am Mittwoch mit, sein Ministerium arbeite bereits an einem "Neuerlass der Mieterschutzverordnung auf neuer Datenbasis". Ergebnisse seien im Herbst 2018 zu erwarten.

© SZ vom 07.12.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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