Verbotene Einfuhr:Zoll zieht Pillen aus Verkehr

Erotikshop darf potenzfördernde Tabletten nicht verkaufen

Ein Münchner Erotikshopbesitzer ist vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Wie das Hauptzollamt München berichtet, hatte der Mann versucht, potenzfördernde Medikamente ohne Erlaubnis nach Deutschland zu schaffen. Knapp 400 rote und blaue Pillen von verschiedenen Herstellern zur vermeintlichen Potenzförderung waren von Zöllnern in Garching-Hochbrück in einem Postpaket gefunden worden. Der Betreiber eines Erotikgeschäfts hatte die Wunderpillen per Internet in den USA bestellt.

Bei einer arzneimittelrechtlichen Prüfung stellte sich schließlich heraus, dass der Mann keine Berechtigung vorlegen konnte, die ihm die Einfuhr von Arzneimitteln erlaubte. Daraufhin wurde vom Zollamt Garching-Hochbrück ein Strafverfahren eingeleitet, das für den Mann mit der Verurteilung durch das Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von rund 2000 Euro wegen der unerlaubten Einfuhr von Medikamenten endete. "Der Zoll überwacht den Warenverkehr auch zum Schutz der Bevölkerung, damit Arzneimittel ohne Erlaubnis nicht in die Europäische Union eingeführt und weiterverkauft werden können", kommentierte Marie Schuster, Pressesprecherin des Hauptzollamts München, den Vorfall.

Der Schutz von Verbrauchern und Umwelt ist allerdings nur eines von vielen Themen, mit denen sich der Zoll beschäftigt. Schwarzarbeit, Produktpiraterie und Kriminalität sind weitere Schwerpunkte.

© SZ vom 29.05.2015 / bm - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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