Urteil:Schleuser müssen in Haft

"Sie hatten Glück, dass die Telefonüberwachung durch die Polizei nur über einen kurzen Zeitraum von drei Monaten ging", sagte Richter Max Boxleitner in der Urteilsbegründung. So kam der Drahtzieher einer Schleuserbande, Avni A., mit drei Jahren und acht Monaten Haft davon, sein Bruder Sabri A. mit zwei Jahren und elf Monaten. Zusammen mit einem dritten Bruder und Avri A.s Ehefrau Sabine hatte das Quartett Männer, Frauen und Kinder mit Privatfahrzeugen illegal nach Deutschland geschleust. Die aus dem Kosovo stammenden Brüder hatten dabei nicht schlecht verdient: In einem Fall kassierten sie von einem Paar mit vier Kindern 5500 Euro, ein anderes Mal musste ein Ehepaar mit drei kleinen Kindern 2500 Euro Bargeld für die Fahrt von Ungarn über Österreich nach Deutschland bezahlen. Zudem versuchte Avni A. die Angehörigen der Geflüchteten zu erpressen, indem er die Flüchtlinge einsperrte und drohte, sie erst freizulassen, wenn die Angehörigen erneut Geld für die Schleusung zahlten. Das Vorgehen wurde anfangs als erpresserischer Menschenhandel gesehen, der mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren belegt ist. Das Gericht aber kam zu dem Schluss, es handle sich um eine versuchte räuberische Erpressung. Harald Baumgärtl, Anwalt von Avni A., zeigte sich deshalb "sehr zufrieden" mit dem Urteil. Warum die Polizei die Telefonüberwachung abgebrochen hatte, wurde in dem Prozess nicht geklärt.

© SZ vom 20.12.2016 / wim - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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