Urteil:Diebesquartett im Kaufhaus

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Prozess um gestohlene Luxusartikel im Wert von mehr als 2500 Euro

Von Susi Wimmer

Anna Bort ( Name geändert) streift über ihre schicke rote Daunenjacke, beißt auf die Unterlippe und überlegt fieberhaft. Der modisch gekleideten 21-Jährigen will aber keine Erklärung dafür einfallen, warum sie als Auszubildende bei Galeria Kaufhof am Stachus für sich und ihre Freunde Luxusartikel im Wert von über 2500 Euro gestohlen hat. Es sei an jenem Apriltag 2017 eine spontane Idee gewesen, behauptet die Münchnerin. Die Staatsanwaltschaft nennt das gewerbsmäßigen Bandendiebstahl. Am Ende bringt Anna Bort ihre "Spontanität" eine zweiwöchige Jugendarreststrafe sowie eine Geldstrafe ein.

Auf der Anklagebank vor dem Amtsgericht München sitzen vier junge Menschen im Alter zwischen 20 und 22 Jahren. Jeder von ihnen ist bereits mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Anna Bort wegen Diebstahls, ihre 20 Jahre alte Freundin wegen häufigen Schwarzfahrens, der 22 Jahre alte Ismail Z. wegen Drogendelikten und der ebenso alte Adem C. wegen einer Mischung aus allem. Gerade die jungen Männer lachen immer wieder vor sich hin, bis die Richterin ruhig sagt: "So lustig ist das nicht. Sie werden nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt."

Anna Bort, deren Leben nach der Trennung ihrer Eltern alles andere als geradlinig verlief, erzählt, dass sie ihre Verkäuferinnen-Lehre in dem Betrieb ohnehin schon auf zwei Jahre verkürzt habe, "weil ich weg wollte und die mich raushaben wollten". So kam ihr wohl die glorreiche Idee, ihren Arbeitgeber zu beklauen. So suchte sie für sich Designer-Klamotten aus, rief ihre Freunde zusammen und die deckten sich dann auch noch mit Parfüms, Videokameras, Handtaschen und Sonstigem ein. Wie abgesprochen, brachten sie die Ware in den vierten Stock an die Kasse, wo Anna Bort arbeitete. Sie entfernte die Sicherheitsetiketten, scannte ein, tat so, als ob sie abkassiere und steckte in Wirklichkeit in die Warentüte einen Reservierungsschein, der aussah wie ein Kassenzettel.

"Sie hat einfach die Chance genutzt", sagt Anwältin Birgit Schwerdt über ihre Mandantin, die 20 Jahre alte Sonja Böhm ( Name geändert). Das Mädchen war vor allem auf Kosmetika scharf gewesen. Für den Mandanten von Alexander Eckstein, so drückt es der Anwalt aus, sei es "eine gute Gelegenheit gewesen, umsonst an Kleidung und Parfüm zu kommen". Und der zweite Mann im Bunde erklärt, er hätte auch für einige Artikel bezahlt. Ein Ladendetektiv wurde schließlich auf das Quartett aufmerksam und schritt ein. Beide Mädchen erhielten nun vor Gericht eine Arreststrafe, die jungen Männer Strafen auf Bewährung von sechs beziehungsweise vier Monaten.

© SZ vom 03.05.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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