Urheberrechtsverletzung:Illegal im Internet

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Mutter muss zahlen - vermutlich bot ihr Sohn Film im Netz an

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Wenn Eltern die Internetsünden ihrer Kinder nicht aufdecken, dann müssen sie selbst haften. Das Amtsgericht München hat eine Mutter zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, weil sie nicht aufklären kann oder will, welcher ihrer Söhne illegal einen Film zum Download angeboten hat.

Die zur RTL Group gehörende Münchner Universum Film GmbH hatte durch Überwachungssoftware herausgefunden, dass von einem Münchner Internetanschluss der Film "Blitz", in dem es um Polizistenmörder und brutale Polizisten geht, über ein Tauschbörsenprogramm illegal zum Herunterladen angeboten wurde. Wegen der Urheberrechtsverletzung mahnte die Firma die Mutter ab, auf deren Namen der Onlineanschluss läuft: Die Frau sollte 1100 Euro bezahlen. Sie überwies nur 150 Euro und verweigerte weitere Zahlungen.

Vor dem Amtsgericht sollte sie nachweisen, wer die illegale Tauschbörse betrieben habe, wenn sie es nicht selbst gewesen sei. Der Richterin erzählte die Frau, dass sie nur Kochrezepte im Internet suche - ihr Ehemann und ihre beiden Söhne hätten eigene Laptops. Der Zugang zum Internet sei verschlüsselt. Ihre Söhne hätten abgestritten, die Tauschbörse zu betreiben. Was ihr Mann Online mache, wisse sie nicht. Die Mutter hatte zwar ihren ältesten Sohn im Verdacht - doch am Tattag seien alle daheim gewesen, es hätte also jeder sein können. Sie wisse nur, dass auf ihrem Tischrechner die Tausch-Software nicht installiert sei. Die Notebooks der übrigen Familienmitglieder habe sie nicht überprüft.

Laut Richterin sei die Mutter ihrer "Nachforschungspflicht" nicht genügend nachgekommen. Sie hielt einen weiteren Schadensersatz in Höhe von 600 Euro für angemessen. Außerdem muss die Mutter die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 356 Euro der klagenden Filmfirma ersetzen. Das Urteil (Az.: 142 C 3977/15) ist rechtskräftig.

© SZ vom 06.07.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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