Tipps für Verbraucher:Aufpassen vor dem Abflug

Lesezeit: 2 min

Die Angebote klingen verlockend günstig, doch am Ende kostet der Flug oft mehr als gedacht. Die Verbraucherzentrale erklärt, worauf man achten sollte:

Die Buchung: Bei den Billigfliegern gibt es immer ein bestimmtes Kontingent an günstigen Plätzen. "Das bedeutet, dass nur ein gewisser Prozentsatz der Tickets billig verkauft wird", sagt Beate Wagner, Juristin für Reiserecht bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Sind diese Plätze vergeben, bleibt für die anderen nur ein teureres Ticket. Wer an einem bestimmten Datum fliegen möchte, sollte daher früh dran sein und "am besten immer mehrere Internetportale vergleichen", sagt Wagner. Die Buchung läuft in der Regel über das Internet oder über Call-Center. Dabei sollten sich Kunden die Tarife genau anschauen, die Telefonkosten pro Minute können sehr hoch sein. Manchmal kostet auch das Bezahlen mit Kreditkarte extra.

Der Flugpreis: "Teilweise sind Steuern und Gebühren in den beworbenen Preisen nicht enthalten, obwohl inzwischen der Bundesgerichtshof und auch der Europäische Gerichtshof bestätigt haben, dass immer der Endpreise ersichtlich sein muss", sagt Wagner. Auch Umbuchungen oder Stornierungen sind zum Teil gar nicht oder nur gegen Gebühr möglich. Oft fliegen Billigflugairlines auch nur Provinzflughäfen an, dadurch müssen die Kunden weite Anfahrten einplanen. Diese Anreise und Abreisekosten kommen zum Flugpreis also noch dazu. Zudem sind die Abflugzeiten häufig unattraktiv, die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist dann schwierig.

Das Gepäck: Wer billig fliegt, darf oft nicht viel Gepäck mitnehmen. "Früher gab es immer Freigepäck, jetzt sind die Preise für Gepäckstücke bei jeder Billigfluglinie unterschiedlich", sagt Wagner. Ryanair beispielsweise gestehe dem Kunden kein aufzugebendes Gepäck mehr ohne Aufpreis zu. Aber auch Branchenriesen wie die Lufthansa erlauben je nach Ticket unterschiedliche Freigepäckmengen.

An Bord: Um Materialkosten zu sparen, werden oft keine Tickets mehr ausgedruckt, sondern nur Buchungsnummern vergeben. Es gibt also keine reservierten Sitzplätze mehr, sondern man muss sich beim Einchecken frühzeitig den gewünschten Platz sichern oder gleich extra dafür bezahlen, wenn man einen bestimmten Sitzplatz möchte. Auch Essen und Trinken an Bord gibt es nicht umsonst. Dazu müssen sich Gäste in die Sitze quetschen: Durch die enge Bestuhlung der Maschinen ist Beine ausstrecken oft nicht möglich.

Das Reiserecht: Passagiere von Billigflügen haben die gleichen Rechte wie alle anderen Reisenden, da macht das Fluggastrecht keinen Unterschied. So haben Kunden, die wegen Überbuchung nicht mitkommen, Anspruch auf Erstattung des Flugpreises oder auf einen zeitnahen anderen Flug. Zudem gibt es bei Verspätung einen Anspruch auf Entschädigung.

© SZ vom 20.10.2015 / ehar - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: