Streit unter Kollegen:Böller unterm Bett

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Nach schlechtem Scherz bekommt Knalltrauma-Opfer Schmerzensgeld

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Sein martialischer Scherz hatte schlimme Folgen: Ein Arbeiter hat einem Zimmergenossen einen Böller unter das Bett gelegt, während der zum Pinkeln rausgegangen war. Als der Mann sich wieder hingelegt hatte, ging der Kracher hoch. Infolge des Knalltraumas ist der 50-Jährige stark schwerhörig und psychisch angeschlagen. Vor dem Landgericht München I einigten er und der Verursacher sich nun auf 7500 Euro Schmerzensgeld.

Zu viert hatten sich die Arbeiter eine kleine Wohnung in München geteilt. Im Fernseher lief an diesem Mai-Abend 2014 das Champions-League-Finale zwischen Real Madrid und Atlético Madrid (4:1). Nur drei Männer schauten zu, der 50-Jährige hatte sich dagegen schon ins Bett gelegt. Als er mal kurz rausgegangen war, kam einer seiner Mitbewohner auf die bizarre Idee, einen Topf mit einem Böller unter dem Bett zu platzieren. Vor einem Strafgericht wurde er deshalb später wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 990 Euro Geldstrafe verurteilt.

In der irrigen Annahme, diesen Betrag würde das Opfer des Böller-Anschlags bekommen, hielt er die Sache damit für erledigt. Das Opfer verklagte ihn nun aber wegen der anhaltenden körperlichen Beschwerden. "Eine sehr schlimme Schwerhörigkeit", meinte auch die Vorsitzende Richterin der 30. Zivilkammer. Zunächst hatte der Kläger nach eigener Darstellung nicht einmal mehr laute Musik oder Autobahnkrach hören können. Inzwischen habe sich trotz Behandlungen die Schwerhörigkeit nur geringfügig gebessert, sodass bis heute der Kläger normal laut sprechende Personen nicht verstehen kann.

Der Anwalt des beklagten Zimmergenossen zog die andauernde Schwerhörigkeit noch in Zweifel. Die Auswirkung des Böllers verglich er mit einem Schussknall, wie ihn alle Wehrpflichtigen kennen. "Wenn man fast mit dem Ohr darauf liegt, ist das was anderes", kommentierte die Richterin. Sie schlug eine Zahlung von 7500 Euro vor, die beide Seiten schließlich akzeptierten. Der Verletzte hatte sich ursprünglich 15 000 Euro erhofft. Der Verursacher darf das in monatlichen 700-Euro-Raten abstottern.

© SZ vom 03.06.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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