Der Münchner Verteidiger Stephan Lucas steht vor Gericht, weil er in einem Drogenprozess den BGH belogen haben soll. Doch sind die Richter unvoreingenommen?
Es könnte ein interessanter Prozess werden: ein Rechtsanwalt als Angeklagter, zwei Richter als Zeugen, und ein Gericht, das sich entscheiden muss, wem es glauben soll: den beiden Kollegen oder dem Angeklagten, der ebendiesen als Strafverteidiger ein Jahr lang das Leben schwergemacht hat.
Streit um einen angeblichen Deal: Rechtsanwalt Stephan Lucas. (© Foto: ddp)
Anzeige
Das ist der Vorwurf: Der Münchner Rechtsanwalt Stephan Lucas soll den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe belogen haben, um die Aufhebung eines Urteils gegen seinen Mandanten zu erreichen. Es geht um ein Gespräch, das der Anwalt während eines Drogenprozesses mit dem Vorsitzenden Richter der 3. Strafkammer am Landgericht Augsburg, Karl-Heinz Haeusler, und seinem Beisitzer Johannes Ballis geführt hat, um Möglichkeiten für eine Absprache, einen "Deal", auszuloten.
Dass dieses Gespräch stattgefunden hat, ist unstreitig; über seinen Inhalt aber gehen die Darstellungen auseinander. Rechtsanwalt Lucas sagt, die beiden Richter hätten ihm eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als fünf Jahren in Aussicht gestellt. Die Richter Ballis und Haeusler bestreiten das.
Warum aber sollte dieser Umstand zu einem Strafverfahren gegen den Rechtsanwalt führen? Diese Frage führt tief hinein in die aktuelle Debatte über Absprachen im Strafprozess. Gerade hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) im Kabinett einen Gesetzentwurf vorgelegt, der zu klaren Verfahrensregeln für einen Deal führen soll. "Absprachen" sollen danach nur noch in öffentlicher Hauptverhandlung stattfinden, und sie sollen in jedem Stadium penibel dokumentiert werden.
Wäre das jetzt schon Gesetz - es hätte dem Rechtsanwalt Lucas eine Menge Ärger erspart. Sein Mandant war wegen Drogenhandels in 26 Fällen angeklagt; insgesamt sollte er rund 130 Kilo Marihuana verkauft haben. Mit einer Freiheitsstrafe von unter fünf Jahren wäre der Angeklagte gut bedient gewesen, meint Lucas.
Aber der in Aussicht gestellte Deal sei daran gescheitert, dass der Mandant zu keinem Geständnis bereit war. Also musste "streitig" verhandelt werden, und Lucas, der in der Rolle eines Staatsanwalts in einer Fernseh-Gerichtsshow eine gewisse Popularität erlangt hat, tat das in solchem Ausmaß, dass die Stimmung im Gerichtssaal außerordentlich angespannt war.
Mehr als ein Jahr lang wurde verhandelt, schließlich wurde der Angeklagte zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Ein hartes Urteil, wenn man bedenkt, dass von den 26 Fällen und den angeblich 130 Kilo Marihuana nur sechs Fälle mit insgesamt 25 Kilo bewiesen werden konnten.
Lesen Sie weiter, ob Stephan Lucas in Augsburg mit unvoreingenommenen Richtern rechnen kann.
Sie sind jetzt auf Seite 1 von 2 nächste Seite
- Thema
- Stadtleben RSS
- Münchner Frühlingsgefühle Sonne auf der Haut 27.04.2010
- 851. Stadtgeburtstag Liebes München! 20.04.2010
- Gewinner der Konzertkarten Karten für Phillip Boa 20.04.2010
- Joggen in München München läuft ... aber wo? 06.04.2010
- Nackte Tatsachen über München Busen bedecken! 10.03.2010
- Stadtplan München Highlights auf der Karte 30.11.2010
- Ausstellung "München von oben" Frei wie ein Vogel 06.03.2010
Studie zur Beliebtheit der Deutschen
Die neueste Antwort
@klabautermeier
zu 1: Herr Lucas hat entgegen den Anmerkungen des BGH widersprochen. Dies hat sein Verteidiger mit konkreten Angaben in der Verhandlung vom 13.01.2011 klar belegt (Mit Angaben zum Eingang der Erklärung beim BGH und den Blattzahlen in der Akte). Den Schriftsatz hat vielleicht der BGH übersehen. Jedenfalls schwieg gestern die Staatsanwaltschaft zu diesem Vorhalt der Verteidigung.
zu 2: Das Verteidigerverhalten des Herrn Lucas kann wohl keine Rolle für dieses Ermittlungsverfahren spielen.
zu 3: Als Tatort kommen auch München und Karlsruhe in Frage. Die Revisionsschrift, die als Tathandlung in Betracht kommen soll, wurde in der Kanzlei in München gefertigt, der BGH hat diese in Karksruhe erhalten.
Der Sinn Ihres unsachlichen Auftritts erschließt sich nicht. Jedenfalls habe Sie sich zu früh gefreut, wenn Sie sich eine Verurteilung des Herrn Lucas erhoffen.
Der Verfasser dieses polemischen SZ-Artikels ("Zweifel an unvoreingenommenheit".....) hätte sich besser einmal kundig gemacht, statt unter dem Deckmantel eines Berichts einen unkritischen Pro-Lucas-Artikel zu verfassen. Ich bin immer wieder erstaunt, wie in der SZ Kommentar (bzw. eigene unqualifizierte Meinung eines Journalisten) und Sachberichterstattung vermischt werden.
1. Herr Lucas hatte im Revisionsverfahren Gelegenheit, zu den dienstlichen Stellungnahmen der beiden Richter seinerseits eine Erklärung abzugeben. Diese Stellungnahmen blieben aber, wie sich der BGH. Entscheidung 1 StR 104/08, einsehbar auf der BGH-Homepage entnehmen lässt, "nicht widersprochen". D.h. Herr Lucas hat im Revisionsverfahren KEINE weitere Erklärung abgegeben und nicht behauptet, dass die Darstellung der beiden Richter falsch war.
2. Zum übrigen Verteidigerverhalten des Herrn L. aus M. enthält die BGH-Entscheidung auch noch ein paar weitere interessante Aspekte.
3. Wenn der Herr SZ_Reporter meint, dass die Zuständigkeit der vorbefassten Augsburger Richter herbeigemauschelt werden sollte, dann sollte er sich einmal kundig machen, wie der Ablauf bei Gerichten vonstatten geht, dann wüsste er, dass er blanken Unsinn schreibt. Da es ein Grundrecht auf Entscheidung durch den gessetzlichen Richter gibt, ist nach StPO und GVG grundsätzlich geregelt, welche Gerichte örtlich und sachlich zuständig sind. (Revisionsbegründung in Augsburg eingelegt, also Tatort Augsburg, also Augsburger Gerichte zuständig). An jedem Gericht gibt es für jedes Jahr im voraus einen Geschäftsverteilungsplan. Der regelt - vereinfacht - welcher RIchter für welche eingehenden Verfahren zuständig ist. Wenn also eine Anklage eingeht, auch gegen einen Herrn Lucas, dann wandert die erst einmal zu dem im Geschäftsverteilungsplan bestimmten Richter /Kammer. Wenn die feststellt, dass ein gesetzlicher Ausschlußgrund für einen Richter vorliegt oder aber ein Richter von Befangenheit ausgehen muß (vereinfacht), wird an den Vertreter /die Vertreterkammer abgegeben. Mit Mauschelei hat das entgegen dem Verschwörungstheoretikergewäsch des SZ_Autors nichts zu tun.
Ganz Recht. In Zivilsachen mag man unterschiedlicher Auffassung sein. In Strafsachen, in der Unschuldige zur Verurteilung gebracht werden, hört der jedes Verständnis auf.
Für Interessierte, empfehle ich die Studie über eine 500 Mann starke Polizeikommandoeinheit in Hamburg in der NS Zeit. Aus der freiwilligen-Gruppe sind lediglich 5 ausgeschieden. 495 Mann haben später insgesamt 38.593 Menschen abgeschlachtet. Die protokolierten Ausreden, man war im Gruppenzwang, der Druck war so groß usw.
Staatsanwälte und Strafrichter die Jemanden mit Zweifel zur Verurteilung bringen, sollten für jeden möglichen Unschuldigen, den sie verurteilt oder mitgewirkt haben, 5 Jahre ins Gefängnis.
...ich stimme Ihnen in vielen Punkten zu. Die Richter (vor allem in Zivilprozessen) können einem manchmal leid tun, ob der Lächerlichkeiten, über die sie da tagaus tagein entscheiden müssen.
ABER: Wenn es um die Verurteilung in einem Strafprozess geht, hört der Spass auf. Egal oben die Richter 40 oder 400 Fälle pro Tag auf dem Tisch haben, sie entscheiden über Strafen, die das Leben des Verurteilten für die nächsten Jahre prägen wird, egal ob Freiheits-, Bewährungs- oder Geldstrafe, das sollte den Richtern bei jeder ihrer Entscheidungen klar sein. Ist es augenscheinlich aber nicht.
Voreingenommen sind offenbar all die Kommentatoren, die glauben (zu wissen glauben), die Verurteilung des Angeklagten Lucas stehe bereits fest.
Paging