Kontrolle des Rauchverbots:Die Polizei kommt nicht vorbei

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Die Behörden beschränken sich bei Kontrolle des totalen Rauchverbots auf Stichproben. Das Verwarnungsgeld kann allerdings bis zu 5000 Euro betragen.

Agnes Fazekas

Der Nebel wird sich lichten: In der Nacht zum Sonntag werden die Raucher wehmütig letzte Zigaretten ausdrücken und die Wirte die Aschenbecher in den Keller räumen. Und dann wird sich zeigen, wie streng die Behörden in Starnberg tatsächlich nach Nikotinwolken fahnden.

Es hat sich ausgequalmt: Ab der Nacht zum Sonntag gilt das Rauchverbot - auch in Starnberg. (Foto: ddp)

Blume-Beyerle, Chef des Kreisverwaltungsreferats München, jedenfalls entkräftet die Gerüchte um eine Raucherpolizei, die flächendeckend die 8000 Münchner Kneipen heimsuchen wird. "Wir vertrauen auf soziale Kontrolle", sagt er.

Ganz ähnlich formuliert das der Sprecher des Landratsamts Starnberg, Stefan Diebl. Die Bürger seien sehr aufmerksam, sagt er, "wenn gegen das Rauchverbot verstoßen wird, bekommen wir das schnell mit". Die Kreisbehörde werde also auf Anzeigen und Beschwerden reagieren, "oder wenn uns was zu Ohren kommt".

Aber sie werde keineswegs die Nikotinfahnder im Fünfseenland ausschwärmen lassen. Allerdings würde bei der üblichen Überprüfung von Lokalen etwa durch Lebensmittelkontrolleure nun auch auf aufsteigende Rauchschwaden geachtet.

Sollte in München ein Wirt ertappt werden, der es nicht so genau nimmt, liegt es im Ermessen des Bezirksinspektors, ob er eine Belehrung gibt, oder den Wirt anzeigt. "Das Verwarnungs-, oder Bußgeld kann fünf bis tausend Euro betragen", sagt Blume-Beyerle.

Für viele Wirte von Eckkneipen geht es längst ums Überleben. Ludwig Wolf vom "Bistro Nr. 2" reichte deshalb kürzlich Verfassungsbeschwerde ein, die sich auf das Freiheitsgrundrecht stützt. "Kneipen, die es seit 30 Jahren gibt, werden jetzt zumachen müssen", glaubt auch der Wirt vom "Neuen Hut" in Schwabing.

Künftig dürfen nur noch "echte geschlossene Gesellschaften" in Lokalen rauchen. Diebl zählt dazu Hochzeits- und Geburtstagsfeiern oder auch Vorstandssitzungen. Der Unterschied zur bisherigen Praxis: Die Namen der persönlich eingeladenen Gäste müssen im Vorfeld feststehen.

© SZ vom 31.07.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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