Stadt verliert Prozess:Teure Kündigung

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Die Stadt muss der ehemaligen Klinik-Chefin Gehalt nachzahlen

Von Andreas Glas, München

Nun ist der Fall entschieden: Das Städtische Klinikum muss der früheren Klinik-Chefin Elizabeth Harrison 132 000 Euro Gehalt nachzahlen. Das Münchner Landgericht entschied am Freitag, dass die fristlose Kündigung der 55-Jährigen Ende 2013 nicht rechtmäßig war und erklärte sie für unwirksam. Harrisons Anwalt Knut Müller sprach von einer "schallenden Ohrfeige" für die Stadt. Hans-Christoph Schimmelpfennig, der die Stadt vor Gericht vertrat, nannte das Urteil dagegen "Unfug".

Im Dezember 2013 war Harrison zunächst selbst von ihrem Amt als Klinik-Chefin zurückgetreten. Der Grund: Sie fühlte sich vom früheren Oberbürgermeister und Klinikum-Aufsichtsratschef Christian Ude entmachtet. Dieser hatte Harrison und ihren beiden Mitgeschäftsführern zuvor öffentlich vorgeworfen, kein geeignetes Sanierungskonzept für das klamme Klinikum vorgelegt zu haben. Danach installierte Ude einen Lenkungskreis, dessen Vorsitz er selbst übernahm, um bei wichtigen Entscheidungen der Klinik-Chefs mitzubestimmen. Als Harrison danach ihr Amt niederlegte, aber nicht auf ihr Gehalt verzichten wollte, reagierte der Aufsichtsrat um OB Ude mit einer fristlosen Kündigung.

Harrison hatte daraufhin geklagt und gefordert, dass ihr Dienstverhältnis erst zum 30. Juni 2014 aufgelöst wird - und damit nach Ablauf einer ordentlichen Kündigungsfrist statt bereits Ende 2013. Ihre eigene Kündigung rechtfertigte Harrison damit, dass sie zwar als Entscheiderin entmachtet worden sei, bei einer Insolvenz aber mit ihrem Privatvermögen hätte haften müssen. Weil das Gericht der Auffassung war, dass das Klinikum damals tatsächlich kurz vor der Insolvenz gewesen sei, hat es Harrison nun recht gegeben. Ihre Forderung nach Schmerzensgeld, weil Ude ihren Rausschmiss öffentlich gemacht hatte, bevor die Kündigung in ihrem Briefkasten landete, lehnte der Richter dagegen ab.

© SZ vom 23.05.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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