Seltsame Ausrede:Saphir-Dieb wiedererkannt

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72-Jähriger zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt

Von Christian Rost

Schmuckmessen ziehen neben Liebhabern feiner Preziosen auch Langfinger an. Der 72-jährige Georg G. gehört zu dieser Spezies, und auf der "Inhorgenta 2014" in München machte er reiche Beute. An einem Schmuckstand klaute er einen blauen Saphir im Wert von 120 000 Euro. Als der Stuttgarter im Jahr darauf erneut bei der "Inhorgenta" auftauchte, wurde er von Mitarbeitern des geschädigten Unternehmens erkannt. Die Polizei nahm ihn fest und konnte auch den Dreizehnkaräter sicherstellen. Am Freitag musste sich G. wegen des Diebstahls am Münchner Amtsgericht verantworten.

Nachdem er auf der Schmuckmesse in München als Dieb identifiziert worden war, suchten Polizisten Georg G. zu Hause auf. Sie präsentierten ihm einen Durchsuchungsbeschluss, woraufhin der Senior gleich mit dem Stein herausrückte. Er hatte ihn seit dem Diebstahl in der Schublade seines Nachtkästchens aufbewahrt. Vor Gericht beteuerte der Mann nun, ihn habe sein Gewissen geplagt, weshalb er den Saphir bei seinem zweiten "Inhorgenta"-Besuch an die Geschädigten habe zurückgeben wollen. Dies sei gescheitert, weil man ihn erkannt habe. Die Tat an sich räumte der professionelle Dieb ein. Der Stein habe offen auf einem Tisch an dem Schmuckstand gelegen, er habe nur die Hand drauflegen müssen, um ihn unbemerkt mitzunehmen. Ein Mitarbeiter der geschädigten Firma indessen sagte, der Saphir habe in einem Behältnis unter einer Glasplatte gelegen.

Wie auch immer G. an die Beute gelangt war, er brachte es nicht übers Herz, sie zu Geld zu machen. Stattdessen entwendete er wenig später auf einer Stuttgarter Messe erneut Schmuck, was ihm eine Geldstrafe einbrachte. Es war bereits seine 35. Straftat. Er stehle nur, so der gelernte Kaufmann, weil er wegen seiner geringen Körpergröße von 1,59 Meter an mangelndem Selbstbewusstsein leide.

Die Staatsanwaltschaft hielt eine Haftstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten für angebracht. Verteidigerin Heidi Pioch bat um eine Bewährungsstrafe. Tatsächlich kam G. noch einmal mit zwei Jahren auf Bewährung davon. Allerdings haben sich mittlerweile seine Kinder von ihm abgewandt. Sie wollen mit ihrem diebischen Vater nichts mehr zu tun haben.

© SZ vom 16.04.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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