Schauspieler scheitert mit Klage:Im Zweifel für die Verehrerin

Frau darf weiter behaupten, Hardy Krüger jr. habe sie geküsst

Eine hartnäckige Verehrerin von Hardy Krüger jr. darf weiterhin behaupten, öffentlich Küsse und Zärtlichkeiten mit dem Schauspieler ausgetauscht zu haben. Das entschied am Dienstag das Oberlandesgericht in München in einem Berufungsprozess. Zwar hielt der Senat die Schilderungen der Beklagten Leily H. über weite Strecken für unglaubwürdig, wie der Vorsitzende Richter ausführte. Doch das treffe ebenso auf den 50-jährigen Schauspieler zu. Dieser habe sich in eidesstattlichen Erklärungen in Widersprüche verstrickt. Auch darf Leily H. weiterhin sagen, sie und der Schauspieler "hatten Zukunftspläne". Zwei andere Behauptungen allerdings darf die 35-Jährige nicht mehr ungestraft wiederholen: dass Krüger jr. von ihr geschwärmt und zudem vorgehabt habe, sie an seinem 50. Geburtstag zu heiraten.

Insgesamt ging es um sechs Äußerungen der Münchnerin. In erster Instanz hatte der 50-Jährige vor dem Landgericht in zwei Punkten Recht bekommen. Leily H. durfte demnach nicht mehr behaupten, dass sie die Freundin des Schauspielers sei und er mit ihr habe zusammenziehen wollen. In vier Punkten wurde die Klage allerdings abgewiesen, wogegen der Schauspieler Berufung eingelegt hatte. Leily H. sah sich nach der Verhandlung als Siegerin: "Wir haben uns richtig geküsst. Das darf ich sagen." Sie will Hardy Krüger jr. wegen Verleumdung verklagen. Der Schauspieler war nicht erschienen.

© SZ vom 18.07.2018 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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