Bizarrer Streit um Attest vor dem Oberlandesgericht: Wegen des Bruchs der Schweigepflicht soll ein Psychiatrie-Professor Schadenersatz leisten.
Der nun schon Jahre andauernde und mit all seinen Nebenschauplätzen ins Bizarre ausufernde Rechtsstreit zwischen dem bekannten Kunsthändler Eberhart Herrmann und dem renommierten Münchner Psychiatrie-Professor Hans-Jürgen Möller ist am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht München fortgesetzt worden.
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Beide Kontrahenten dürften nach der mündlichen Verhandlung nicht sehr zufrieden gewesen sein: Herrmann ist seinem Ziel, Schadenersatz von mehr als drei Millionen zu erhalten, keinen Schritt näher gekommen - und Möllers Chancen, von der Schmerzensgeldverurteilung aus erster Instanz "freigesprochen" zu werden, sind gegen Null gesunken. Vielmehr hat das Gericht die Verurteilung zu einer höheren Summe in Aussicht gestellt.
Hans-Jürgen Möller, Direktor der Psychiatrischen Klinik der Ludwig-Maximilians-Universität, hatte ein, wie er selber einräumt, "vorwiegend auf fremdanamnestischen Informationen basierendes Attest", das er gerne "Gutachten" nennt, an Herrmanns Ehefrau gegeben. Dieses auf Klinikpapier ausgestellte und "Fachpsychiatrisches Attest" überschriebene Dokument sollte zur Unterbringung des Kunsthändlers in der Psychiatrie dienen.
Professor Möller weist stets jegliche Unterstellungen zurück, er sei an einem Komplott gegen Herrmann mit dessen Ehefrau beteiligt gewesen. Seine Rechtsanwältin Dorothea Gross machte dem Gericht deshalb klar, dass es sich damals "um eine ganz besondere Situation" gehandelt habe: "Es sollte etwas Gutes getan werden."
Möller erläuterte, dass die Ehefrau angesichts diverser Krankheitssymptome ihres Mannes Hilfe bei ihm gesucht habe. Frau Herrmann sei "gespalten" gewesen in dem Wunsch, ihrem Mann zu helfen und ihn zugleich zu schonen.
Da von einer Fremd- und Selbstgefährdung auszugehen war, sei aber Eile geboten gewesen. Er habe deshalb die Ehefrau mit dem Attest unterstützen wollen, "eine Eilbetreuung in Gang zu setzen". Auf den Einwand der Vorsitzenden Richterin Maria Vavra, dass in Deutschland der Rechtsweg in solchen Fällen über das Vormundschaftsgericht, die Polizei oder die Kreisverwaltungsbehörde führe, schilderte Möller seine schlechten Erfahrungen mit langsamen deutschen Ordnungsbehörden. Seine Anwältin Gross sorgte zudem mit dem Einwurf "Denken sie an Winnenden" für Erstaunen beim Gericht.
Die Vorsitzende Richterin schüttelte den Kopf: "All das kann die Weitergabe nicht rechtfertigen." Und sie äußerte auch Zweifel an der Erklärung: Das Attest sei nicht an einen Betreuer gerichtet, sondern an die Polizei, es sei nicht von "Betreuung" die Rede, sondern von "Unterbringung".
Beim Bayerischen Obersten Landesgericht habe sie vier Jahre lang mit Unterbringungsrecht zu tun gehabt, sagte die erfahrene Richterin, "doch solch ein Attest habe ich noch nie gesehen". Möller behauptete daraufhin, nicht gewusst zu haben, dass er das Attest nicht an die Ehefrau geben durfte. "Es gibt immer Gründe, die ärztliche Schweigepflicht zu brechen", sagte er und berief sich in der Verhandlung auf einen "Verbotsirrtum".
An Herrmann gerichtet machte das Gericht klar, dass es die Rechtslage so sehe wie die erste Instanz: Der beklagte Professor müsse voraussichtlich wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts zwar Schmerzensgeld zahlen, eventuell sogar noch mehr als bis jetzt - doch das Gericht erkenne keinen Zusammenhang zwischen dem Attest und dem behaupteten wirtschaftlichen Schaden.
Denn Herrmann habe seinen Laden ja aus eigenem Entschluss aufgegeben. Anwalt Martin Riemer will nun beweisen, dass nur auf Grund des Attestes Herrmanns Bank-Kreditlinie "auf Null" gesetzt worden war und der Sammlerwert der Teppiche abgestürzt sei. Außerdem machte er die sehr hohen Kosten für Anwälte, Gutachter sowie Gerichtsverfahren geltend.
Da die Akten in diesem Fall inzwischen auf über 2000 Seiten angeschwollen seien, wollte das Gericht von Kläger Herrmann im Übrigen keine weiteren Details seines Ehestreits hören: "Ob die Ehefrau nun Rattengift in den Kaffee getan hat, interessiert mich hier wirklich nicht", meinte die Senatsvorsitzende.
Das Gericht will am 13. August eine Entscheidung verkünden.
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(SZ vom 26.06.2009/sonn)
Die neueste Antwort
Man hilft nicht, wenn man seine Macht als Psychiater missbraucht, um einen Unbekannten willkürlich als psychisch krank abzustempeln und dabei auch noch eine mögliche Unterbringung in der Psychiatrie in den Raum zu stellen, nur um ein paar tausend Euro zu verdienen.
Es ist nahezu ein Wunder, dass der so Geschädigte insgesamt noch die Kraft gefunden hat, sich dagegen zu wehren und trotz des juristischen Trauerspiels einer Verfahrensdauer von über 10 Jahren in der ersten Instanz, die nach der europäischen Rechtssprechung eine erhebliche Verletzung der Menschenrechte darstellt, gegen den "Platzhirsch" anzugehen.
Wer sich nur etwas mit Suizidauslösern und psychosomatischen Faktoren schwerer Erkrankungen beschäftigt, weiß, dass der so Verletzte an der Tat dieses Psychiaters auch elendig hätte zugrunde gehen können. Einem Chef der LMU-Psychiatrie muss dies bei der Erstellung des Gutachtens und dessen Weitergabe bewusst gewesen sein.
Diese Form des Machtmissbrauchs stellt eine lebensgefährdende Art psychischer Gewalt dar, die ich in ihren potentiellen Folgen als durchaus vergleichbar etwa mit dem Niederschlagen von Menschen ansehe, wie es die Schweizer Jugendlichen gestern in München getan haben. Begangen wurde diese Tat in feiger Manier aus einem gut bezahlten Chefarztsessel. Soziale Gründe, die für eine mildere Beurteilung dieser Untat sprechen würden, sind nicht zu erkennen.
Was hat dieser Psychiater dem Opfer nur an Leid angetan und welch großen Schaden zugefügt. Aus meiner Sicht gehört dieser deshalb für Jahre hinter Gitter - und nicht auf den Direktorensessel einer "Elite-Universität"! Den finanziellen Schaden hat er natürlich zu erstatten.
Die Psychiatrie, eine Scheinwissenschaft. Hier treiben sich viel zu viele "Götter in Weiß" herum. Ein Professor und Direktor der Psychiatrischen Klinik der Ludwig-Maximilians-Universität, erstellt ein Gutachten, ohne den Patienten zuvor ausführlich "examiniert" und begutachtet zu haben. Und aufgrund dieses Gutachten werden weitreichende Maßnahmen zum Nachteil des vermeintlich Patienten getroffen. Wieso hat dieser Medizinmann noch eine Professur? Wieso ist er noch Direktor der Psych. Klinik der Uni? Gott schütze uns vor solchen Medizinmännern, die einfach mal so "Gefälligkeitsgutachten" erstellen und das dann noch rechtfertigen und für gut befinden.
Ein Arzt, der die Schweigepflicht nicht kennt, stammt entweder nicht aus unserem Kulturkreis oder aber er missachtet sie bewusst. Man kann nur hoffen, dass dieses Verfahren auch standesrechtliche Konsequenzen haben wird.
Aber hier habe ich das Gefühl, dass es den falschen trifft. Die Motivation des Kollegen war wohl wirklich die Beste und war wohl geprägt vom Willen zu helfen. Oft hat man ja gerade bei Universitätsprofessoeren den gegenteiligen Eindruck.
Tragisch wenn man helfen will und dann eine solche Quittung bekommt.
Völlig richtige Einschätzung - ich frag mich nur, ob die Ehefrau auch belangt wird.