Rechnungen für Einsätze bei Facebook-Partys:Wer einlädt, soll zahlen

In Hohenbrunn rückten bei einer Facebook-Party 300 Fremde an, in München richtete eine Party in der S-Bahn Millionenschaden an. Beamte waren studenlang beschäftigt. Jetzt fordert die Polizeigewerkschaft eine neue gesetzliche Grundlage.

Susi Wimmer

Es sollte eine kleine Party werden zum 18. Geburtstag, etwa 20 Freunde nur, am Ende rückten 300 Fremde an: Eine Schülerin aus Hohenbrunn wird ihren Geburtstag vor zwei Jahren so schnell nicht vergessen haben. Im Internet war die Fete auf Facebook gepostet worden, die Eltern waren nicht zu Hause, schließlich alarmierte die 18-Jährige die Polizei, weil 150 Leute das Haus bevölkerten und noch mal so viele vor der Türe standen.

Stundenlang war die Polizei damit beschäftigt, die Partygänger vom Haus wegzulotsen und dazu zu bewegen, friedlich in die S-Bahn zu steigen. "Bislang haben wir es nie geschafft, die Kosten für einen derartigen Einsatz von den Verantwortlichen erfolgreich einzufordern", sagt Polizeisprecher Werner Kraus. Das soll sich ändern. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fordert eine neue gesetzliche Grundlage. Frei nach dem Motto: Wer einlädt, muss zahlen!

Ob absichtlich oder versehentlich: Es passiert immer wieder, dass über das soziale Netzwerk Einladungen ausgesprochen werden, die nicht nur an einen kleinen Freundeskreis, sondern die halbe Welt gehen. In Hallbergmoos zum Beispiel lud ein 19-Jähriger zur "Projekt X"-Party in sein Elternhaus ein. 5oo Facebook-Freunde. Von weit her sollen erfreute Zusagen gekommen sein. Da bekam er kalte Füße, sagte die Fete ab, doch zu spät. Hunderte strömten herbei, die Neufahrner Polizei hatte alle Hände voll zu tun, um eine Eskalation zu verhindern.

"Es kann nicht sein, dass die Polizei zusätzlich zu ihren Aufgaben noch kostenlos Privatpartys schützt", schimpft Jürgen Ascherl, neu-gewählter Landesvorsitzender der DPolG. Er will sogar Mark Zuckerberg in die finanzielle Pflicht nehmen. Der Facebook-Gründer solle seine Plattform so umgestalten, dass eine versehentliche Einladung an alle nicht mehr möglich sei. "Dem User muss mitgeteilt werden: Wenn Du diesen Knopf drückst, stehst Du in der Verantwortung." Für die Polizei bergen diese Partys unkalkulierbare Risiken.

In Lengdorf im Kreis Erding etwa kam es bei einer Facebook-Party zu einer Messerstecherei mit mehreren Verletzten, in München richtete eine Party in der S-Bahn Millionenschaden an. Ein einziges Mal, sagt Polizeisprecher Werner Kraus, habe man tatsächlich Kosten von einem Facebook-Party-Organisator erheben können, weil zu einer Straftat aufgerufen worden war: Zwei Jugendliche aus Fürstenried luden im August 2011 zur "All-you-can-destroy"-Party ins Haus eines anderen, ahnungslosen Jugendlichen ein. Man solle Baseballschläger mitbringen, stand in der Einladung. Die Polizei konnte die Party verhindern und den Tätern eine Rechnung über je 1000 Euro stellen.

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