Prozessauftakt in München:Pädophiler schweigt vor Gericht

Er soll Kinder in zweideutigen Posen fotografiert haben: In München hat der Prozess gegen einen 62-Jährigen wegen des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Schriften begonnen. Der Mann hat bereits in den neunziger Jahren ein Nachbarskind missbraucht.

Ein erneut angeklagter Pädophiler hat zum Auftakt seines Prozesses vor dem Münchner Landgericht geschwiegen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann den Besitz und die Verbreitung kinderpornografischer Schriften vor. Darunter sind laut Anklage Bilder, die einen Kindesmissbrauch zeigen. Er soll auch selbst Kinder in zweideutigen Posen fotografiert haben.

Der Angeklagte war erst im Juni 2011 nach Verbüßung einer vierjährigen Strafe und anschließender Sicherungsverwahrung freigekommen. In den 1990er Jahren hatte er ein siebenjähriges Nachbarskind missbraucht und war deshalb verurteilt worden.

Der 62-Jährige hat insgesamt mehr als 20 Jahre hinter Gittern verbracht, den überwiegenden Teil für Diebstahl und Betrug. Wegen Kindsmissbrauchs ist er erstmals 1991 verurteilt worden - nur ein Jahr nach seiner damaligen Entlassung aus dem Gefängnis geriet er erneut in den Verdacht, sich an einem Mädchen vergangen zu haben. Das Gericht sprach 1997 die Sicherungsverwahrung nach Verbüßung einer vierjährigen Strafe aus.

Bei der Entlassung ordnete die zuständige Strafvollstreckungskammer 2011 für die Dauer von fünf Jahren Führungsaufsicht an, verbunden mit Auflagen, gegen die der Ex-Häftling unverzüglich verstoßen haben soll - so auch gegen das Verbot, mit anderen Pädophilen Kontakt aufzunehmen.

Die im Sommer 2012 bei dem 62-Jährigen sichergestellten Bilddateien sind laut Anklage aus dem Internet heruntergeladen oder via E-Mail von anderen Pädophilen beschafft worden. Gut 150 Fotos zeigen tatsächlichen sexuellen Missbrauch von Mädchen, darunter eine erst etwa Vierjährige.

Über eine etwaige erneute Unterbringung des Pädophilen in der Sicherungsverwahrung wird maßgeblich die Gefährlichkeitsprognose des Gutachters entscheiden. Der Prozess ist auf elf Tage angesetzt.

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