Der Zwang zur Illegalität: Vermittler von ausländischen Pflegekräften stehen derzeit vor Gericht - ein Verfahren mit möglicher Signalwirkung.
Die Vernehmung des Zeugen ist schon zu Ende, der Richter hat Karl Huber nach Hause entlassen - aber der Zeuge will noch nicht gehen. Zuvor hat Herr Huber, 58 Jahre alt, von seiner Mutter erzählt; betagt ist sie und bettlägrig. Sie leben gemeinsam in einer Wohnung, und mit ihnen eine Pflegekraft. Aus Ungarn. Ohne Arbeitserlaubnis. Deshalb musste Huber Bußgeld zahlen, deshalb musste er als Zeuge erscheinen. Und nun fragt Huber den Richter, ob er ihn denn auch mal was fragen dürfe. Richter sind nicht gewohnt, befragt zu werden, aber das ist Herrn Huber egal: "Was soll ich machen? Ich kann sie doch nicht umbringen!"
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Was ist legal, was illegal, wenn ausländische Pflegekräfte einen kranken Menschen versorgen? (© Foto: Robert Haas)
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Der Sohn einer schwerkranken Mutter stellt die entscheidende Frage: Was tun, wenn ich einen Angehörigen pflegen lassen will, zu Hause, nicht im Heim? Was tun, wenn ich mir keinen deutschen Pflegedienst leisten kann, also auf günstige ausländische Kräfte angewiesen bin, die rund um die Uhr da sind? Was tun, wenn osteuropäische Pflegerinnen zwar gut sind, aber ihre Beschäftigung nur halb legal ist? Oder illegal?
Es ist das Amtsgericht München, das Karl Huber als Zeuge geladen hat, um die Frage zu klären, wo die Grenze zwischen legal und illegal verläuft. Eine Frage, bei der sich die Politik um Antworten drückt. Und so läuft da im tristen Grün-Grau-Beige des Justizzentrums ein Prozess, der die gesamte Pflegeszene durcheinanderwirbeln könnte, falls am Ende rauskommt: Osteuropäische Pflegerinnen dürfen nicht als Selbständige in Haushalten arbeiten, weil sie de facto angestellt sind, und zwar ohne Arbeitserlaubnis. Am Ende aber könnte auch der Status Quo bestätigt werden, und der lautet: Nichts ist sicher, aber solange niemand daran rührt, ist alles gut.
110 Ordner, 150 Zeugen
Der Prozess ist ein Ordnungswidrigkeitsverfahren, aber was für eines. 110 Ordner braucht es für die Prozessunterlagen, an die 150 Zeugen sind geladen, meist Pflegende aus Ungarn und deutsche Angehörige. Die Beschuldigten in solch einem OWI-Verfahren heißen "Betroffene", und das sind: der Münchner Anwalt Kurt Fischer und ein ungarischer Geschäftsmann. Beide haben zusammen die Ungarinnen zu Hunderten an deutsche Haushalte vermittelt und je 1200 Euro Gebühr dafür verlangt - das entspricht in etwa einem Monatslohn einer solchen Haushaltskraft.
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Die neueste Antwort
Ausnutzung armer Menschen ist möglich wegen dem Wohlstandsgefälle. Es ist nicht weiter als moderne Sklavenhaltung, nach dem Motto "Für die armen Schweine aus Polen etc. ist das ja eine Menge Geld..."
Jeder, der über 18 ist, sollte eine Vorsorgevollmacht erstellen. Vordrucke gibt es im Schreibwarenhandel.
Jeder, der einen Antrag beim Vormundschaftsgericht stellt, sollte sich zuvor kundig machen, mit wem er es da zu tun haben wird und es u.U. dann lieber ganz lassen, wenn er am Ende nicht als Halbkrimineller dastehen will.
Man muss sich das mal vorstellen: Da stellt ein unbescholtener braver Bürger bei einem deutschen Gericht einen Antrag und hat am Ende nichts als jahrelangen Ärger, Anwaltskosten und wird aus der Ferne - den Richter haben der Mann und seine Frau nie persönlich kennenlernen dürfen - als "nicht geeignet" abqualifiziert.
Übrigens: Inzwischen konnte in Erfahrung gebracht werden, dass dieser Richter, sein Chef und ein weiterer Kollege große Verfechter von Betreuung durch Berufsbetreuer sind und generell keine Aufenthaltsbestimmungen an Verwandte mehr erteilen. Sie haben sich ihre eigenen Gesetze gemacht und offensichtl. gibt es keinen, der sie daran hindert, diese "anzuwenden". - Es wird Zeit, dass die Allmacht der Richter mal hinterfragt wird.
Ich versuch's jetzt mal kurz zu machen: Die Geschichte zieht sich nunmehr seit zwei Jahren hin. Der Richter verweigert dem Mann die Aufenthaltsbestimmung für die Mutter und hat in seinem Beschluss festgehalten, dass der dafür Sorge zu tragen hat, dass die stark altersdemente Frau, die nicht mehr weiß, dass sie Enkelkinder hat, die nicht registriert, dass ihre Schwester tot ist, die sich noch nicht einmal an ihren verstorbenen Mann erinnert u.v.a.m., weiterhin ambulant daheim betreut wird. Begründung: Auf Nachfrage hätte sie immer wieder betont, dass sie in ihrem gewohnten Umfeld bleibe wolle. Ihr freier Wille sei ausschlaggebend. - Kostenbilanz des Verfahrens, zu tragen vom Steuerzahler: Es wurde eine Verfahrenspflegerin eingestetzt, eine niedergelassen Anwältin, die weder von Psychologie und Pädagogik, geschweige denn Geriatrie eine Ahnung hat und in suggestiver Art und Weise einschüchternd die alte Frau immer wieder befragt hat - eine ihrer Methoden ist das Anschreien - , zwei medizisch-psychiatrische Gutachten mit Wischiwaschiaussagen liegen vor (in einem steht zumindest ganz eindeutig, dass von "freiem Willen" keine Rede mehr sein könne). Der Mann hat sich nun einen Anwalt nehmen müssen, da, nach einer medizinisch indizierten Krankenhauseinweisung mit anschließender Verbringung in ein Altenheim - es wurde u.a. Krebs bei ihr entdeckt, sie ist also jetzt ein echter Pflegefall - der Mann nun vom Richter beschuldigt wird, seine Kompetenzen überschritten zu haben, ihm deshalb die Betreuung abzunehmen sei und das Ganze auf einen Berufsbetreuer übertragen werden soll.
Gehen wir nun aber in die ca. 300 km von München entfernte Großstadt im Hessischen. Da sieht man diie Dinge ganz anderes. Auch hier gibt es einen Mann, der seine Mutter in der gewohnten Umgebung - 30 km von seinem Wohnort entfernt - belassen hat und das in Privatinitiative regelt. Er und seine Frau haben ein Betreuungshilfenetzwerk aufgebaut, das aus ihnen selbst, anderen Familienangehörigen, Freunden und Bekannten besteht und im Wechsel vierundzwanzig Stunden am Tag die stark altersdemene alte Dame betreut. Das Ganze funktioniert sechs Jahre lang recht gut, geht aber auf die Dauer sehr an die eigene Substanz, kann schließlich aus diversen Gründen nicht weiter aufrechterhalten werden und macht zudem wenig Sinne, weil inzwischen nach dem Tod der einzigen Schwester keinerlei soziale Anbindung für die Mutter an diesen Ort mehr besteht. Er spielt er mit dem Gedanken, seine Mutter in einem Altenheim in seiner unmittelbaren Nähe unterzubringen, das er aufsucht mit der Einschätzung, dass sie dort sehr gut aufgehoben wäre. Die Heimleiterin aber erklärt ihm, dass eine Aufnahme altersdementer Menschen bei ihr nur erfolgen kann, wenn richterlicherseits einer Betreuerbestellung vorgenommen wurde. Also stellt der Mann einen entsprechenden Antrag beim AG. Erst nach langen sieben Monaten Wartezeit- der Mann hat inzwischen neue Tatsachen schaffen müssen und deshalb vorübergehend eine polnische Betreuungskraft eingestellt - bequemt sich der zuständige Halbgott in Schwarz, überhaupt mal tätig zu werden.
Mein Vater hatte Alzheimer, Pflegefall, Bett, Tod.
Aufgrund seiner Guten Rente und der Pfegestufe 3, ging jedoch die ganze Rente drauf.
Ca. 1400. Er ist schon seid längerem Verstroben. Wäre aber die Pflegeversicherung gestiegen und auch noch die Pflegekosten so hätten wir Söhne uns mitbeteligen müßen.
Hier tritt nicht eine Versicherung ein.
Also warum sich nicht am freifen Markt umsehen, um eine kostengünstigere Lösung suchen zu dürfen. Beim Auto tun wir das soch auch, oder bei Lebensmitteln.
Der Fall widerspricht meiner Meinung nach , nach europäischen Recht auf den Zugaung zum freien Markt, der mir durch diesen Fall untersagt wird.
Man schüzt aus Sicht der BDR doch nur seine eigene Clientel, die Lobby der Pflegedienste und Versicherungen ( auch Mafia genannt) die ja befürchten Ihre Pfründe zu verlieren.
Jetzt gibt es das Schengener Abkommen, Freier Markt, Niederlassung, Berufswahl, ja ich kann als Europäer in jedem Land das dieses Abkommen unterzeichnet hat einen Beruf aufnehmen. Also, wieso wenn Ungarn in der EU ist, hier von illegaler Beschäftigung gesprochen wird
Die Pflegerin sollte in Ungarn eine Ltd. gründen, ist billig und damit wäre sie eine freie Unternehmerin. Hat dadurch das Recht in D eine Firmenniederlassung aufzumachen.
Hauptsitzt bleibt Ungarn ( wegen der Steuer ). Bilanziert wird bei der Ltd. nach englischem Recht, das ist EU Recht. Also wo ist das Problem.
Denke hier beim Richter, der keine Ahnung vom EU Recht hat, was eine EU bereits schon beschlossen hat. PS Ungarn ist EU Land.
Herr Huber sollte sich einen Anwalt suchen und es vor dem EugH prüfen lassen, ob hier nicht die Einschränkung auf den freien Arbeitsmarkt gegeben ist der Ihm dadurch verwährt wird ?
Keine Gewähr für etwaige schon erlassene Rechturteile durche den EugH !
Übrigens gründen schweizer Betroffenen eine Regelung um Ihre Pflegefälle zukünftig in Thailand pfegen zu lassen. Heute Kosten dort zu 150. !!!!!!
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