Prozess gegen Schweizer Schläger:Auch der Zweite redet nun

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Neue Überraschung im Prozess gegen die wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Mordes angeklagten Schweizer Schüler: Nun hat auch der zweite Angeklagte ausgesagt.

Im Prozess gegen die drei wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Mordes angeklagten Schweizer Schüler vor der Jugendkammer des Landgerichts München hat sich nun auch ein zweiter Angeklagter zu den Vorwürfen geäußert.

Tatort Sendlinger Tor: Hier schlugen drei Schweizer Schüler wahllos auf Passanten ein. (Foto: dpa)

Der 18 Jahre alte Mike B. schilderte auf Anraten seines Anwalts "die Dinge aus seiner Sicht", wie Gerichtssprecherin Margarete Nötzel mitteilte. Die Gerichtssprecherin wertete die bisherigen Äußerungen des Angeklagten allerdings weder als Geständnis noch als Entschuldigung. Jedoch habe auch er sich ursprünglich zu einem früheren Zeitpunkt ausführlicher äußern wollen, wovon ihm aber von seinem Anwalt abgeraten worden war. Zu inhaltlichen Einzelheiten der Aussage wollte die Gerichtssprecherin nichts sagen.

Laut Anklage schlugen Mike B., Benjamin D. und Ivan Z. vergangenes Jahr in der Nacht auf den 1. Juli insgesamt fünf Passanten in München brutal zusammen. Nach Angaben der Ermittler befanden sich die Schüler einer Weiterbildungsschule in Küsnacht auf Klassenfahrt in München und waren alkoholisiert, als sie beschlossen, beliebige Personen zu attackieren. Einen Kaufmann, der sich auf dem Weg zu seinem Hotel befand, prügelten die Jugendlichen laut Anklage zu Boden und attackierten ihn mit Fußtritten gegen den Kopf. Wie ein Sachverständiger aussagte, wurden die Schläge dabei mit "äußerster Kraft" ausgeführt.

Am 14. Oktober hatte kurz vor dem geplanten Prozessende bereits Benjamin D. ein umfangreiches Geständnis abgelegt und sich bei seinen Opfern entschuldigt. Die Plädoyers waren daher auf Dienstag verschoben worden. Wegen der Aussage von Mike B. mussten sie erneut auf einen neuen Termin gelegt werden und sollen nun am 11. November stattfinden. Es könnte jedoch abermals zu einer Verzögerung kommen, sollte sich auch noch der dritte Angeklagte zur Sache äußern.

Da die Jugendlichen bei der Tat alle unter 18 Jahre alt waren, findet das Verfahren nach dem Jugendstrafrecht statt, das eine Höchststrafe von zehn Jahren vorsieht. Die Öffentlichkeit ist während der gesamten Verhandlung ausgeschlossen. Der Prozess hatte bereits im März dieses Jahres begonnen. Die drei Schüler befinden sich mittlerweile seit 16 Monaten in Untersuchungshaft.

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