Professoren der Hochschule München:Zu früh geklagt

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Angst um Persönlichkeitsrechte: Professoren der Hochschule München wollen verhindern, dass die Bewertungen ihrer Vorlesungen durch Studenten in allen Einzelheiten veröffentlicht werden.

Ekkehard Müller-Jentsch

Professoren der Hochschule München wollen verhindern, dass die Bewertungen ihrer Vorlesungen durch Studenten in allen Einzelheiten veröffentlicht werden. Sie fürchten um ihre Persönlichkeitsrechte und haben beim Verwaltungsgericht München Klage erhoben. Das Gericht hält die Bedenken der Akademiker für gerechtfertigt - sieht aber trotzdem zur Zeit keinen Grund zum Handeln. Denn noch sei offen, wie es die Uni mit der Offenlegung der Evaluationsergebnisse halten wolle. "Die Klagen sind verfrüht", sagte die Vorsitzende der 3.Kammer. Erst wenn die Leitlinien der Uni entsprechend geändert werden sollten, könne das Gericht wissen, was konkret auf den Prüfstand gestellt werden müsse.

Studenten sollen sich Gehör verschaffen und auch ihren Professoren mal die Meinung sagen. Deshalb sollen sie nach den Lehrveranstaltungen Fragebögen ausfüllen und darin die Dozenten bewerten. Diese sogenannte Evaluation ist im Bayerischen Hochschulgesetz festgeschrieben. Professor Ulrich Möncke, Datenschutzbeauftragter der Hochschule München, findet das prinzipiell gut. Und doch hat er zusammen mit einem Dutzend seiner Kollegen gegen die Fachhochschule geklagt: "Die gesetzliche Regelung dazu ist nicht präzise genug." In der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht am Montag saß der Informatiker trotzdem nur als Zuhörer: Das Gericht hatte die Klage von Maschinenbau-Professor Walter Danninger vorgezogen und zum "Musterverfahren" erklärt.

Allen klagenden Dozenten geht es darum, dass nur die "wesentlichen" Inhalte der Bewertungen öffentlich gemacht werden dürfen. Personenbezogene Daten hätten dagegen in der Öffentlichkeit nichts zu suchen. Sie befürchten etwa, dass solche Ergebnisse im Intranet der Universität veröffentlicht werden könnten: Die Weiterleitung ins weltweite Internet wäre dann nur einen Mausklick entfernt.

Der Vertreter der Hochschule München berief sich auf das Bayerische Hochschulgesetz: "Wir gehen von einer Pflicht zu Veröffentlichung aus." Allerdings überlasse man es bisher den Fakultäten, wie sie das gestalten. Die Richtlinien und Vorschriften der Uni zur Evaluation seien auch noch nicht neu gefasst worden: "Das liegt auf Eis, um dieses Gerichtsverfahren abzuwarten." Derzeit würden die Ergebnisse der Bewertungen üblicherweise von den Hochschullehrern im Rahmen ihrer Vorlesungen mit den Studenten besprochen. "Da hat jeder Dozent selber in der Hand, was er an persönlichen Daten preisgeben will", meinte Danninger, das sei okay. Er erklärte seine Klage für"erledigt", solange an dieser Regelung nicht gerührt werde. Andernfalls werde man das Gericht aber erneut anrufen.

© SZ vom 07.06.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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