Polizei greift auf der Sonnenstraße durch:Betreten verboten

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Die "Feierbanane" soll gewaltfrei werden: Auf Münchens größter Partymeile, der Sonnenstraße, kommt es immer öfter zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den Partygängern. Jetzt schreitet die Stadt München ein. Wer beim Feiern in den Innenstadt-Clubs gewalttätig wird, muss mit langfristigen Konsequenzen rechnen.

Florian Fuchs

Wer auf der Partymeile an der Sonnenstraße durch Gewalttaten auffällt, soll künftig mit einem Betretungsverbot belegt werden. Darauf haben sich Polizei, Kreisverwaltungsreferat und ansässige Clubbetreiber bei einem Treffen am Mittwoch geeinigt.

Teurer Sound: Die Gema ändert ihr Gebührensystem. Das könnte Clubbetreiber - im Bild das Harry Klein - viel Geld kosten. (Foto: Stephan Rumpf)

Unter dem Motto "Cool bleim - friedlich feiern" haben die Beteiligten vereinbart, das Nachtleben auf der sogenannten Feierbanane durch verschiedene Aktionen sicherer zu machen: So soll auch mit Plakataktionen oder Aufrufen bei Facebook für gewaltfreies Feiern geworben werden.

Die Polizei beklagt seit längerem eine steigende Zahl von Einsätzen und Delikten auf der 1,2 Kilometer langen Strecke, die vom Sendlinger Tor bis zum Maximiliansplatz reicht. An gut besuchten Wochenendnächten feiern in den etwa 15 Clubs entlang der Straße rund 10 000 Menschen. Partygänger, die dort durch besonders schwere Straftaten auffallen, sollen deshalb künftig mit einem Betretungsverbot von der Feiermeile ferngehalten werden.

Der Bann gilt jeweils für ein Jahr und immer von 22 Uhr abends bis 7 Uhr morgens am nächsten Tag. Das Verbot, das die Polizei beantragt und das KVR ausspricht, umfasst den Bereich zwischen dem Beginn der Müllerstraße am Sendlinger Tor und dem Maximiliansplatz.

Es soll vor allem nach schweren Straftaten angewendet werden: bei Körperverletzungen, Raub oder auch Vergewaltigungen, sofern der Täter in solchen Fällen nicht ohnehin bereits in Haft sitzt. Das Verbot ist jeweils eine Einzelfallentscheidung.

Eine Ohrfeige etwa muss nicht gleich zu einem Bann führen, ist der Täter aber bereits wiederholt aufgefallen, kann auch das schon Anlass für einen Erlass des KVR sein. Der ist im übrigen ein reiner Verwaltungsakt und muss nicht von einem Gericht bestätigt werden.

Die Praxis mit den Betretungsverboten hat sich auf dem Oktoberfest und dem Frühlingsfest bewährt", sagt KVR-Chef Wilfried Blume-Beyerle. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Zwangsgeld von 500 Euro rechnen. Die Clubbetreiber haben zugesagt, "aktiv mitzuwirken", um Gewalttäter bei der Polizei zu melden, wie Mathias Scheffel von der Diskothek Pascha bestätigt. "Wenn ein Verbot nicht nur einen Club betrifft, ist die Abschreckung höher. Dann überlegen sich die Leute vielleicht noch besser, ob sie nicht lieber ruhig bleiben."

Die Betreiber betonen, dass die Situation an der Sonnenstraße aus ihrer Sicht ohnehin nicht schlimm sei. "Wir arbeiten aber gerne mit, um die Sicherheit weiter zu verbessern", sagt Scheffel. Die Clubbetreiber wollen deshalb eine Werbekampagne ausarbeiten, die sie auf weiteren Treffen mit KVR und Polizei abstimmen: So soll vielleicht auch ein Logo mit dem Motto "Cool bleim - friedlich feiern" entstehen.

© SZ vom 10.05.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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