Beim Gassigehen hat eine Passantin am Samstagmorgen in der Therese-Giehse-Allee in Neuperlach ein ausgesetztes Neugeborenes entdeckt. Nach Angaben des Polizeipräsidiums München verständigte sie den Kindernotarzt, der das Baby in eine Münchner Klinik brachte. Es hatte nur noch eine Körperkerntemperatur von 26 Grad, abgesehen von dieser Unterkühlung gehe es "Justus", wie das Klinikpersonal den Jungen nennt, aber "den Umständen entsprechend gut", hieß es am Sonntag. Weitgehend aufgeklärt sind auch die bizarren Umstände dieser Neugeborenen-Aussetzung: Die Polizei hält eine 27-Jährige aus dem Raum Frankfurt für die Mutter.
Dass die Geburt wenige Stunden zuvor in jenem Vorgarten stattgefunden haben muss, schloss die Polizei aus der Unterkühlung und aus der "unfachmännisch abgetrennten Nabelschnur". Bei einer Anwohnerbefragung wurden die Fahnder dann auf einen 47-jährigen Redakteur aufmerksam, der angab, sich nach flüchtigen Kontakten in sozialen Medien am Freitag erstmals - und ziemlich intensiv - mit einer Frau getroffen und im Biergarten gemeinsam Alkohol konsumiert zu haben. Anschließend "habe man in der Wohnung des 47-Jährigen einvernehmlich Geschlechtsverkehr gehabt", so die Polizei weiter.
Die Frau habe einen kleinen abstehenden Bauch gehabt, von einer Schwangerschaft sei der Mann aber nicht ausgegangen. Zwischen 1 und 2 Uhr nachts schliefen die beiden den Ermittlungen zufolge ein, morgens habe sie ihn wegen Blutungen und Unterleibsschmerzen geweckt. Sein Angebot, sie in eine Klinik zu bringen, habe sie abgelehnt und stattdessen gebeten, sie für die Rückfahrt nach Frankfurt zum Bahnhof zu bringen. So geschah es. Ihm sei laut Polizei "aufgefallen, dass ihr Bauch flacher gewesen" sei. Später habe sich die Frau aus einer Frankfurter Klinik bei ihm gemeldet.
Die Polizei hat die Kindsmutter dann offenbar über Frankfurter Klinikrecherchen ausfindig gemacht. Sie sei am Sonntag aber noch nicht vernommen worden. Kindesaussetzung ist nach Paragraf 221 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und zehn Jahren bewehrt.