Der Mieter darf auf seinem Balkon gärtnern, wie er Lust hat - sofern er die Rechte seines Vermieters nicht berührt. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn er Efeu oder andere Rankgewächse zieht. Diese bohren ihre Wurzeln in das Mauerwerk und können dieses beschädigen. Auch die Wirkung nach Außen ist zu berücksichtigen. So verurteilte das Amtsgericht München vor kurzem einen Mieter, der auf seinem Balkon einen zunächst in einem Topf gepflanzten Bergahorn so lange wachsen ließ, bis ein richtiger Baum daraus geworden war - er musste gefällt werden. Blumenkästen dürfen angebracht werden, allerdings müssen sie so sicher befestigt sein, dass sie auch bei starkem Wind keine Gefahr darstellen. Und bei Hängepflanzen, die nach unten wachsen, ist darauf zu achten, dass die Unter-Mieter durch Gießwasser und herabfallendes Laub nicht belästigt werden.