
Mit dem Mieter und seinem Balkon ist es wie in den meisten Fällen: So lang niemand geschädigt oder gestört wird, braucht es auch keine Gesetze und keine Gerichte. Es geht dabei um den "vertragsgemäßen Gebrauch", der immer erlaubt ist. Was darunter allerdings zu verstehen ist - darüber gehen die Meinungen, auch der Gerichte, auseinander. Die wichtigsten Aktivitäten auf dem Balkon und was die Rechtsprechung dazu sagt.