Shisha-Lokal in München:Laden in Schwaden

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In einem Shisha-Cafe in München darf wieder geraucht werden - ohne Tabak, aber dafür mit richterlicher Erlaubnis. Ein Besuch im Millennium an der Schwanthalerstraße.

Corinna Anton

Frank Mansory ist hin- und hergerissen. Er fühlt sich nicht wohl, weil er etwas tut, was nicht erlaubt ist. Aber er will seine Existenz retten und sieht keine andere Möglichkeit. Denn was passiert, wenn in seinem Shisha-Palast keine Shishas mehr geraucht werden dürfen, kann man sich vorstellen. "Dann wäre alles verloren", sagt Mansory.

Im Millenium an der Schwanthalerstraße steigt wieder Rauch auf. (Foto: Robert Haas)

Ihm gehört das Millennium an der Schwanthalerstraße. Seine Gäste kommen in das Lokal, um Shisha zu rauchen - obwohl das seit 1. August per Nichtraucherschutzgesetz verboten ist. An diesem Dienstag entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, dass er sein Café vorerst weiter betreiben darf, da er nur tabakfreie Wasserpfeifen anbietet.

Erst im April 2009 hatte Mansory im ersten Stock seines Lokals eine Shisha-Lounge eingerichtet. Shisha war schick und in das orientalische Ambiente der Räumlichkeiten passten die Wasserpfeifen. Das Geschäft lief gut an. Als das strenge Rauchverbot kam, hatte er eine Idee, wie er seine Shisha-Lounge retten könnte.

Auf den Tabak, vor dem der Freistaat die Bürger schützen will, komme es bei der Shisha nicht an, erklärt Mansory. Er könne leicht durch so genannte Shiazo-Steine oder getrocknete Früchte ersetzt werden. "Es geht bei der Shisha nur um den Geschmack, und der steckt in der Melasse, nicht im Tabak." Die Rauchenden würden keinen Unterschied merken, wenn die Wasserpfeife mit Früchten oder Shiazo-Steinen statt Tabak gefüllt sei.

Doch das Kreisverwaltungsreferat teilte ihm mit, dass auch Shishas ohne Tabak in seinem Lokal nicht geraucht werden dürfen. Ein Schreiben des Gesundheitministeriums legt die Auffassung nahe, dass Rauchen umfassend zu verstehen sei, es also keine Rolle spiele, was geraucht werde. Mansory erhielt einen Bußgeldbescheid.

Er legte Einspruch ein und klagte dagegen, dass das Rauchen tabakfreier Wasserpfeifen verboten wurde. Einen Eilantrag auf vorbeugenden vorläufigen Rechtsschutz, der ihm garantieren sollte, dass er sein Café weiter betreiben kann, lehnte das Bayerische Verwaltungsgericht ab. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH), die nächste Instanz, gab der Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts nun statt.

Nach Auffassung des VGH bezieht sich der Nichtraucherschutz nach dem Gesetz nur auf den Schutz vor Tabakrauch. Damit wurde zwar nur der Eilantrag entschieden, das Hauptverfahren läuft noch. Allerdings könnte die Entscheidung ein Hinweis darauf sein, welche Tendenz das Urteil in der Hauptsache haben werde, sagt Rechtsanwalt Robert Biedermann von der Kanzlei Tittel, Hauth & Partner, der den Kläger vertritt.

Für Mansory ist es ein Etappensieg. "Ich bin erst einmal glücklich. Nach den vielen schlaflosen Nächten ist das eine kleine Belohnung." Die endgültige Entscheidung wird erst im Laufe des nächsten Jahres erwartet. Es sei aber unabhängig vom Ausgang damit zu rechnen, dass es ein Berufungsverfahren geben wird, so dass sich der Prozess noch zwei bis drei Jahre hinziehen könnte, so Biedermann.

Die meisten Gäste störe es unterdessen nicht, dass es verboten ist, die tabakfreie Wasserpfeife im Millennium zu rauchen, hat Mansory beobachtet. Und auch die Kontrolleure der Stadt seien bisher nicht so streng gewesen, da sie wissen, dass das Gerichtsverfahren noch läuft. Wie die Kontrollen in Zukunft gestaltet werden, müsse noch geklärt werden, heißt es beim Kreisverwaltungsreferat, das in München 27 Shisha-Lokale zählt.

Für andere Städte ist die Entscheidung des Gerichtshofs nicht bindend. Die Behörden können weiterhin Bußgelder verhängen. Jedoch können sich die Besitzer tabakfreier Shisha-Cafés auf den Fall beziehen und Einspruch einlegen. Mansory ist noch an einer zweiten Klage beteiligt, die sich generell gegen das Rauchverbot von Shishas - also auch mit Tabak - richtet. In diesem Fall wurde der Eilantrag allerdings abgelehnt.

© SZ vom 03.12.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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