Mitarbeiter der Stadt München:SPD will bezahlten Sport am Arbeitsplatz

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Eine halbe Stunde Sport pro Woche soll für Mitarbeiter der Stadt auf die Arbeitszeit angerechnet werden. Was dann wohl in den Büros und Treppenhäusern los wäre?

Glosse von Heiner Effern

Grob gesagt ist die Arbeitswelt zweigeteilt, wenn es um Sport geht. Die einen halten es mit "Sport ist Mord". Nach jedem Kreuzbandriss im Kollegenfußball erwähnen sie die Gefahren, denen der menschliche Körper durch Herumhampeln ausgesetzt ist. Bevor sie ihre Zigarette ausdrücken, verweisen sie noch auf Müllerhubermeier, der 90 Jahre bei bester Gesundheit lebte, weil er die 500 Meter ins Wirtshaus stets mit dem Auto überwunden hat. Dann gibt es aber auch die anderen: Sie trinken nach der einstündigen Radfahrt ins Büro eine Tasse Tee, nutzen die Mittagspause für eine Runde Jogging und kontern am Nachmittag jedes Schokoriegel-Angebot mit Frischobst.

Es soll nun trotz der ausgewogenen Argumentationslage immer mehr Unternehmen geben, die ihre Mitarbeiter in die zweite Richtung drängen. Aus großer Sorge um deren Gesundheit natürlich, man denke nur an die fürchterlichen Rückenschmerzen, die über die Büros in Deutschland hereingebrochen sind.

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Und was ist mit dem Kleiderwechsel nach dem Sport?

Auch die Stadt München soll sich gefälligst um ihre Leute besser kümmern, fordert die Stadtrats-SPD in einem Antrag, dessen Überschrift perfekt in Fitness-Deutsch daherkommt: "Great Place to Work - die Stadt als gute Arbeitgeberin".

Doch das Vertrauen der SPD in die sportliche Motivation der städtischen Angestellten scheint nicht sehr ausgeprägt zu sein. Sie fordert nämlich kein breiteres Angebot, sondern die Anrechnung einer halben Stunde Sport pro Woche auf die Arbeitszeit.

Man kann sich nun vieles vorstellen: In städtischen Treppenhäusern sprinten ausgezehrte Sachbearbeiter rauf und runter. Der Kollege stemmt Hanteln im Unterhemd, während die Stechuhr läuft. Die Dame um die Ecke legt flotte Beats für ein Work-out am "Place to Work" auf.

Bevor aber Euphorie wegen der bezahlten Fitnesszeit ausbricht, noch ein Verweis auf das Landesarbeitsgericht Düsseldorf. Das erklärte das Umziehen für die Arbeit zur Dienstzeit. Eventuell ließe sich also auch der Dresswechsel abrechnen. Für das Duschen danach, heißt es, gebe es noch keine gesicherte Rechtsprechung.

© SZ vom 10.11.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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