Missbrauch trotz Fußfessel:Vorbestrafter Sexualtäter angeklagt

Der Fall löste eine Debatte über die Sicherheit von Fußfesseln aus: Ein vorbestrafter Sexualtäter soll sich in München an einer Siebenjährigen vergangen haben. Die Mutter des Kindes stellte der 41-Jährige offenbar mit einem starken Schlafmittel ruhig. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben.

Christian Rost

Ein Sexualstraftäter, der sich trotz Überwachung mit einer elektronischen Fußfessel erneut an einem Kind vergangen haben soll, wird sich demnächst vor Gericht verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft München I hat jetzt Anklage gegen den 41-jährigen Andreas R. erhoben. Ihm wird der Übergriff auf ein siebenjähriges Mädchen vorgeworfen, deren Mutter im Nebenzimmer schlief. Offenbar überredete R. die Frau zuvor, ein starkes Schlafmittel einzunehmen. Dem Beschuldigten drohen bis zu 15 Jahre Haft und die anschließende Sicherungsverwahrung.

Elektronische Fußfessel

Mit solchen Fußfesseln können Straftäter nur bedingt kontrolliert werden.

(Foto: dpa)

Der Arbeitslose ist bereist seit 1986 wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern aktenkundig. Demnach missbrauchte er einen Buben aus der Nachbarschaft und verging sich in den neunziger Jahren an seiner damals fünf Jahre alten Stieftochter. Wegen 23 Übergriffen wurde er zu vier Jahren Haft verurteilt. Nach seiner Entlassung im Jahr 2004 verstieß er gegen Bewährungsauflagen - er näherte sich wieder der Stieftochter. Zudem soll er in Neuperlach über einen längeren Zeitraum auch einem anderen Mädchen nachgestellt haben.

Die Bewährung wurde widerrufen, R. kam in nachträgliche Sicherungsverwahrung. Bis Ende 2011 saß er hinter Gittern. Im Januar 2012 musste er entlassen werden, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Vorgaben zur nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben hatte. Die nun geforderte Schwelle der "hochgradigen Gefahr schwerster Gewalt- und Sexualstraftaten" wurde im Fall R. nach Ansicht des zuständigen Landgerichts Regensburg nicht mit Sicherheit erreicht. Der Mann musste aber permanent eine elektronische Fußfessel tragen, die der Polizei jederzeit seinen Aufenthaltsort per Funk übermittelt.

"Ihm wurde untersagt, Kontakt in jedweder Form zu minderjährigen Mädchen aufzunehmen und Wohnräume zu betreten, in denen sich Minderjährige aufhalten", so Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch.

Vater erstattet Anzeige

Nach seiner Entlassung aus der Sicherungsverwahrung lebte der Mann in einer Unterkunft an der Pilgersheimer Straße in München. In einem Lokal am Hauptbahnhof lernte er die Mutter des siebenjährigen Mädchens kennen. Im April übernachtete R. in der Wohnung der Frau. Nach ihrer Aussage hatte er sie dazu gedrängt, vor dem Hinlegen ein starkes Schlafmittel einzunehmen.

Dieses mutmaßlich perfide Vorgehen wird nach den Worten von Steinkraus-Koch auch eine Rolle im Prozess gegen den Sexualstraftäter spielen. Als die Frau schlief, soll sich der Mann ins Kinderzimmer geschlichen und sich an der Siebenjährigen vergangen haben. Die Polizei konnte anhand der Daten der Fußfessel feststellen, dass sich R. zur fraglichen Zeit in der Wohnung aufgehalten hatte.

In den Wochen danach unterließ es der Mann entgegen der Anweisungen der Führungsaufsicht, den Akku seiner Fußfessel regelmäßig aufzuladen. Das Gerät schlug Alarm, eine Polizeistreife nahm R. fest und brachte ihn ins Untersuchungsgefängnis. Im Mai erstattete schließlich der Vater des Mädchens, der von seiner Frau getrennt lebt, Anzeige gegen R. Die Siebenjährige hatte sich ihrem Vater anvertraut.

Der Fall löste eine Debatte über die Sicherheit von Fußfesseln aus. Polizeigewerkschaften kritisierten sie für Schwerkriminelle als unzureichend. Justiz- und Innenministerium in Bayern verteidigten diese Art der Überwachung, sahen in ihr aber keine Alternative zur Sicherungsverwahrung. Ein Termin für den Prozess gegen R. vor der 20. Strafkammer am Landgericht München I steht noch nicht fest.

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