Mieterverein warnt:Weihnachtsbeleuchtung darf Schlaf nicht stören

Durch blinkende Lichter oder singende Rentiere als Weihnachtsdekoration dürfen Nachbarn nicht am Schlaf gehindert werden. Darauf weist der Münchner Mieterverein hin. Nachbarn dürften verlangen, dass Lichter oder Musik von 22 Uhr an ausgeschaltet werden, sagt Sprecherin Anja Franz. Grundsätzlich hätten Mieter das Recht, die Wohnung, die Fenster und den Balkon weihnachtlich zu schmücken. Wenn der Weihnachtsschmuck auch außerhalb der Wohnung angebracht werde, dürfe von ihm aber "keine Gefahr ausgehen". Engel, Weihnachtsmänner und Sterne müssten so angebracht werden, dass sie auch bei Schneesturm nicht abstürzen und möglicherweise Passanten gefährden. Wenn die Fassade angebohrt werden, müsse der Vermieter zustimmen.

© SZ vom 25.11.2015 / epd - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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