Unterstützung:Feiern - gewusst wie

Das Landratsamt bietet Hilfe an, um Festivitäten richtig zu planen

Nach den Christkindlmärkten und Glühweinständen ist vor den Volksfesten und Maibaumfeiern. Bei der Planung und Organisation größerer Festivitäten gilt es freilich einiges zu berücksichtigen - Vereine, Verbände und Organisationen können bei der Vorbereitung ihrer Feiern auf die Hilfe des Landratsamtes zurückgreifen, dessen Mitarbeiter durch den "Fragen-Dschungel" geleiten, wie die Behörde mitteilt.

Hierfür hat das Amt von Landrat Christoph Göbel (CSU) auf der Homepage ( www.landkreis-muenchen.de) eigens eine eigene Rubrik eingerichtet, die einen Leitfaden bei der Vorbereitung von "Brauchtums- und Vereinsfeiern" geben soll. Grundsätzlich, lässt das Landratsamt verlauten, sind Veranstaltungen bei den Städten und Gemeinden anzumelden, in denen sie stattfinden. In den Rathäusern werden die Organisatoren zudem über rechtliche Auflagen und Vorgaben informiert. Zahlreiche übergeordnete Fragen aber müssen von den Veranstaltern im Landratsamt geklärt werden. Darunter etwa die Auswahl der Veranstaltungsstätte, alle Belange des Jugendschutzes wie die Altersbeschränkung, der Ausschank von Alkohol oder das Verbot Rauchen in der Öffentlichkeit. Auch die Genehmigungen für sogenannte fliegende Bauten sind beim Landratsamt einzuholen. Das Lebensmittelrecht obliegt der Behörde wie die Anmeldung von Märkten, Messen und Demonstrationen. Im Rahmen der Straßenverkehrsordnung kümmert sich das Amt auch um möglicherweise notwendige Genehmigungen von Maibaumtransporten. Zur Klärung aller Fragen steht im Büro des Landrats für alle Organisatoren eine zentrale Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Abteilung Brauchtums- und Vereinsfeiern im Landratsamt: Telefon: 089/62 21 23 21. E-Mail: DrotleffG@lra-m.bayern.de.

© SZ vom 15.01.2018 / müh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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