Unterschleißheim:Eigene Planung fürs Postgelände

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ÖDP und Grüne fordern rasche Bebauung am Rathausplatz

Die Bebauung des früheren Postgeländes am Südwestende des Unterschleißheimer Rathausplatzes soll nun rasch umgesetzt werden, fordern Grüne und ÖDP in einem gemeinsamen Antrag. Dazu müsse endlich die gedankliche Koppelung an eine gemeinsame Entwicklung mit dem benachbarten IAZ aufgegeben werden. Die beiden Gruppierungen möchten einen Lebensmittelmarkt, Arztpraxen und seniorengerechte Wohnungen auf dem Gelände sehen.

Bislang ist die Entwicklung des Geländes, für die der Eigentümer wohl schon Pläne vorgelegt hat, dadurch blockiert, dass für die Neuordnung des Rathausplatzes eine "große Lösung" das Ziel ist, also im Kontext mit dem siechen IAZ. Bürgermeister Christoph Böck (SPD) hatte jüngst darauf verwiesen, dass allerdings auch noch kein eigenanständiger Antrag für das Postgelände vorliege. Grüne und ÖDP beantragen nun, "die separate Entwicklung des Postgeländes zu forcieren".

"Die Entwicklung des IAZ ist zeitlich nicht absehbar", heißt es in dem von Jürgen Radtke (Grüne) und Jolanta Wrobel (ÖDP) gezeichneten Antrag, "weder die verbleibenden Eigentumsverhältnisse noch die gültigen Mietverträge lassen eine zeitnahe Entwicklung des IAZ erwarten". Derzeit werde eine weitere "Durststrecke" von mindestens fünf Jahren erwartet. Und unabhängig vom Zeitfaktor sei noch nicht ansatzweise ausgemacht, dass die beiden Investoren auch miteinander könnten und ihre Pläne aufeinander und auf die Wünsche der Stadt abstimmten.

Erste konkrete Voraussetzung für eine eigenständige Projektentwicklung soll es laut Grünen und ÖDP sein, eine eigenständige Zufahrt zu einer Parkgarage zu erlauben. Bislang ist eine gemeinsame Parkgarage mit dem benachbarten Rathaus und dem IAZ vorgesehen. In dem Antrag wird dies als "hemmende Auflage" kritisiert. Ohnehin sprächen die Erfahrungen mit der gemeinsamen Tiefgarage von IAZ und Rathaus dagegen, finden Grüne und ÖDP. Bei zügiger Bearbeitung in der Verwaltung könnte ihrer Rechnung nach noch in diesem Jahr mit den Bautätigkeiten begonnen werden und diese in maximal zwei Jahren beendet sein.

© SZ vom 07.05.2018 / kbh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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