Shisha-Kneipen in Bayern:Richter am Zug

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Sie sehen das rigorose Rauchverbot als gravierenden Eingriff in ihre Berufsfreiheit: Wirte von Shisha-Kneipen wollen nun in Karlsruhe für ihre Wasserpfeifen eine Ausnahme erstreiten.

Ekkehard Müller-Jentsch

Zigaretten mögen die meisten von ihnen nicht. Und sie betrachten sich auch nicht als Raucher. Und doch zieht es viele Menschen in Shisha-Cafés, wo sie gemütlich um eine Wasserpfeife herumsitzen und rauchen. Weil sie da nicht mehr dürfen, gehen die Freunde dieser orientalischen Kultur jetzt rechtlich gegen das Rauchverbot vor. Für betroffene Shisha-Wirte und -Raucher erhob die Münchner Anwaltskanzlei Consilia am Mittwoch Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof. "Und eine entsprechende Verfassungsbeschwerde wird dazu in der kommenden Woche beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht", sagt der Verwaltungsrechtsexperte Professor Michael Hauth.

Eine Besucherin einer Shisha-Bar raucht ihre Wasserpfeife: Die Liebhaber der Shisha-Kneipen sehen sich nicht als Raucher. Nun wollen bayerische Wirte eine Ausnahme von dem Rauchverbot vor Gericht erstreiten. (Foto: dpa)

Man streite hier nicht gegen den Nichtraucherschutz in Gaststätten und Diskotheken, den das Bundesverfassungsgericht vor zwei Jahren über die Interessen der Gastwirte und der Raucher gestellt habe, erklärt der Jurist. "Denn für Shisha-Cafés ist dieses Gesetz gar nicht anwendbar." Es wolle die Bevölkerung nämlich vor gesundheitlichen Gefahren durch Passivrauchen schützen. Doch in Shisha-Cafés könne schon rein technisch gar nicht passiv geraucht werden, sagt der Anwalt: "Anders als bei Zigaretten verglimmen dort keine schädlichen Stoffe, es entstehen also keine gesundheitlichen Gefahren durch Passivrauchen."

Ziel der Klage und Verfassungsbeschwerde, an deren Spitze Wirte aus München, Fürth und Weiden stehen, ist der Schutz von "Freizeiteinrichtungen", in denen dem Shisha-Genuss nachgegangen werde. Nach dem Gleichheitsgrundsatz dürfe unter Brauchtum nicht nur traditionell Bayerisches verstanden werden - es gelte auch, die hier längst etablierten Traditionen der arabischstämmigen Bevölkerung zu schützen.

Und anders als normale Gaststätten würden solche Lokale von Nichtrauchern auch gar nicht besucht: "Die haben an dieser Art der Freizeitgestaltung keinerlei Interesse", heißt es in der Klage. Oft würden auch nur tabak- und nikotinfreie Ersatzstoffe aus Früchten oder Kräutern konsumiert. Hier sei das Gesetz zu unbestimmt und lasse offen, ob jegliches "Rauchen" verboten werden soll, oder nur das Tabakrauchen.

"Die Betreiber müssten ihre Cafés schließen, wenn dort nicht mehr Wasserpfeife geraucht werden dürfte", sagt der Anwalt. "Sie nun darauf zu verweisen, dass sie ihre Cafés dann eben als normale Gaststätten führen müssten, wäre etwa so, als wenn man ein Altenheim mit dem Hinweis schließen würde, das Haus könne dann ja als Hotel weitergeführt werden." Hier gehe es also auch um gravierende Eingriffe in die verfassungsrechtlich geschützte Berufsfreiheit.

© SZ vom 05.08.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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