Amtsgericht:Jugendtrainer zu Haft auf Bewährung verurteilt

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Ein 41-jähriger Übungsleiter aus dem Landkreis München wird wegen sexuellen Missbrauchs an mehreren Kindern im Sportverein schuldig gesprochen.

Von Irmengard Gnau, Landkreis

"Ich habe eine furchtbare Dummheit begangen", sagt Christian K. am Donnerstag vor dem Münchner Amtsgericht. "Daran ist nichts schönzureden." Die Stimme des 41-Jährigen klingt belegt. Ihm wird vorgeworfen, als Turntrainer in einem Sportverein im nordöstlichen Landkreis vier Mädchen sexuell missbraucht zu haben, indem er sie bei insgesamt 16 Gelegenheiten aufgefordert hatte, strumpfsockig über seinen Brust- und Genitalbereich zu laufen und dort zu balancieren. Dabei hatte er stets eine etwa ein Zentimeter dicke Schaumstoffmatte über seinen Körper gelegt.

Er habe sich eingeredet, dass die Mädchen nicht gemerkt hätten, dass der Hintergrund seiner Aufforderung war, sich sexuell zu stimulieren, sagte der Angeklagte vor Gericht. Die Mädchen, die er in der Turnstunde beaufsichtigt hatte, waren zum Tatzeitpunkt zwischen Sommer 2015 und Frühjahr 2016 neun beziehungsweise zehn Jahre alt. In der Psychotherapie, der er sich inzwischen unterzogen habe, sei ihm jedoch klar geworden, dass den Mädchen sehr wohl bewusst gewesen sein muss, dass sein Verhalten seltsam war und etwas an der Situation nicht gestimmt hat, sagte der 41-Jährige.

Das sah auch Richterin Karin Jung so. Sie verurteilte den 41-Jährigen schließlich zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten, die für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wird. Die Richterin ordnete weiter an, dass K. seine therapeutische Behandlung fortführen und dem Gericht über die Erfolge berichten muss. Als Wiedergutmachung verpflichtete die Richterin den 41-Jährigen, 2000 Euro an den gemeinnützigen Verein Amyna zu zahlen, der sich mit Projekten für die Prävention von sexuellem Missbrauch einsetzt. Er hat zudem die Kosten des Verfahrens und der Nebenklage zu tragen. Ein Kontaktverbot zu den betroffenen Mädchen wurde nicht ausgesprochen, die Richterin empfahl K. jedoch, den Kontakt nicht zu suchen und sich auch weiterhin von den Örtlichkeiten des Sportvereins fernzuhalten. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.

Dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, gründet vor allem auf K.s Verhalten nach den Taten, das sowohl die Vertreterin der Staatsanwaltschaft als auch die Richterin positiv werteten. Eines der betroffenen Mädchen hatte sich nach einer Turnstunde ihren Eltern anvertraut und diesen von K.'s Aufforderungen berichtet. Die Eltern wandten sich daraufhin an den Vorsitzenden des Sportvereins, der K. mit den Vorfällen konfrontierte. Dabei räumte der 41-Jährige sein Fehlverhalten ein. Er stimmte zu, nicht weiter als Trainer im Verein Stunden zu leiten. Auch gegenüber der Polizei und dem Gericht war er geständig, was ihm Richterin Jung positiv auslegte. Auf diese Weise konnte den betroffenen Mädchen erspart werden, als Zeuginnen vor Gericht aussagen zu müssen.

Der Angeklagte verneinte eine generelle pädophile Neigung

Zudem hielt die Richterin K. zugute, dass er sich bis zu den Taten nichts hatte zuschulden kommen lassen und sich selbst in Therapie begab. Gleichwohl blieb die Frage zu beantworten, was K. zu seinen Taten veranlasst hatte. Schließlich, sagte auch die Vertreterin der Nebenklage, liege ein klarer Vertrauensmissbrauch vor. Eine generelle pädophile Neigung verneinte K.. Auch der Inhalt seines Computers und mehrerer Speichermedien, die im Zuge der Ermittlungen durchsucht worden waren, boten dafür keine Anhaltspunkte. Er habe vielmehr grundsätzliche Beziehungsprobleme, sagte der 41-jährige Junggeselle, der nach eigenen Angaben noch nie eine längere Beziehung mit einer Partnerin geführt hat. Er habe unter den fehlenden sozialen und offenbar auch sexuellen Kontakten gelitten. Durch die Therapie sei ihm klar geworden: "Ich habe mir die Opfer ausgesucht, die nicht nein sagen." Diese Erkenntnis habe ihn selbst "am meisten geschockt".

Es tue ihm aufrichtig leid, richtete der 41-Jährige vor Gericht stellvertretend eine Entschuldigung an die betroffenen Mädchen, deren Eltern und den Sportverein. Er wolle für seine Fehler gerade stehen und alles tun, damit so etwas nie wieder vorkomme. Die Therapie habe bereits große Wirkung entfaltet, sagte er, sein Blickwinkel auf Kinder habe sich verändert. Er habe aber noch viel zu lernen. Nach zwei Einzeltherapien hat sich der 41-Jährige aktuell um einen Platz in einer Gruppentherapie beworben.

Seine Reue nahm das Gericht dem 41-jährigen Angestellten ab. Mit dem Strafmaß von einem Jahr und drei Monaten blieb Richterin Jung in ihrem Urteil knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für ein Jahr und sechs Monate plädiert hatte.

© SZ vom 03.03.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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