Ihr Mann soll sie geschlagen - und sie ihn daraufhin erstochen haben: Eine 30-Jährige ist zu sieben Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden.
Eine 30-Jährige ist vom Landgericht München zu sieben Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden. Sie soll ihren Mann erstochen haben, nachdem er sie geschlagen hatte. Die Richter werteten die Tat als minderschweren Fall.
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Die Angeklagte hatte die Bluttat zum Prozessbeginn gestanden - nun ist sie zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. (© dpa)
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Die Angeklagte hatte die Bluttat vom Januar zum Prozessbeginn gestanden. Das Küchenmesser hatte das Herz des Ehemannes durchbohrt, er verblutete binnen weniger Minuten.
Der als brutal geltende 38-Jährige hatte der Beweisaufnahme zufolge am 3. Januar dieses Jahres bei einer Auseinandersetzung wegen der quengelnden Tochter seine Frau mit der Faust so heftig ins Gesicht geschlagen, dass sich ein Zahn lockerte. Die Angeklagte packte daraufhin ein Küchenmesser und stieß es dem Mann "mit einer sichelförmigen Bewegung wortlos, schnell und mit voller Wucht bis zum Heft in den Bauch", so der Vorsitzende Richter.
Das Gericht ging von einem minderschweren Fall des Totschlags aus, weil die 30-Jährige ohne eigene Schuld misshandelt worden sei und "aus Ärger, Wut und Zorn unmittelbar zum Messer griff". Sie sei bei der Tat aber entgegen der Auffassung der Verteidigung uneingeschränkt schuldfähig gewesen.
Das Verhalten des Ehemannes habe am Tattag sein übliches Benehmen nicht überschritten. Der Vorsitzende sprach von einer "affektiven Zuspitzung des Partnerschaftskonflikts", die aber keine tiefgreifende Bewusstseinsstörung ausgelöst habe. Zugunsten der Angeklagten berücksichtigte das Gericht ihr Geständnis im Prozess.
Indes sprach gegen sie, dass die zwei gemeinsamen Kinder des Paares traumatisiert wurden. Beide hätten den Vater in seinem Blut daliegen sehen, die jüngere Tochter sei sogar unmittelbare Tatzeugin gewesen. Die Verteidigung, die höchstens vier Jahre Haft für angemessen hielt, will das Urteil anfechten. Die Staatsanwaltschaft hatte achteinhalb Jahre Freiheitsstrafe gefordert.
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(sueddeutsche.de/dpa/sonn)
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Die neueste Antwort
Auch mir ist dieser Satz ziemlich aufgestoßen. Und ebenfalls ziemlich daneben finde ich, dass die Richter der Angeklagten erschwerend anlasten, dass die Kinder traumatisiert worden seien. Wer von uns hätte in einer Situation, in der man so brutal geschlagen und damit in lebensgefährlicher Weise traktiert wird, noch den Kopf, um sich solche weitreichenden Gedanken zu machen. Und was ist mit der Traumatisierung der Kinder, als deren Vater deren Mutter brutal schlug? Gerade, dass die Kinder bei dem Tötungsgeschehen noch im Raum waren, zeigt doch, dass das Ganze aus dem Affekt heraus soweit eskalierte - und das physisch stärkere Opfer daran entscheidenden Anteil hatte. Wie kann man dann so einen Umstand der Angeklagten erschwerend anlasten, auch wenn das für die Kinder sicher schlimm war. Hätte sie die Kinder zuerst aus dem Zimmer bringen sollen, um dann einige Jahre weniger zu bekommen? Absurd.
Was sind da eigentlich für Richter unterwegs?
Deshalb: Gott sei Dank, dass es das Internet gibt: Da wo früher offenbar zigtausende Menschen von unfähigen oder korrupten Richtern alleine und isoliert - und in der Hand meist lediglich ihren eigenen Nutzen optimierender Anwälte - um ihr Recht, ihr Vermögen und ihre Freiheit gebracht wurden, gibt es nun Öffentlichkeit und ein kollektives Gedächtnis. Und da zeigen sich Qualitätsmängel in unserem Rechtsstaat, wie ich mir diese vorher nie hätte vorstellen können. Ein grundlegende Reform unserer Justiz ist dringend notwendig und wird kommen. Gut, dass es das Internet gibt.
"Das Verhalten des Ehemannes habe am Tattag sein übliches Benehmen nicht überschritten."
geht's eigentlich noch!?