KVR:Bettelverbot bleibt auf Innenstadt beschränkt

Das Bettelverbot in der Altstadt und im Bahnhofsviertel hat sich bewährt und muss nicht auf weitere Stadtbezirke ausgedehnt werden. Zu diesem Schluss kommt Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle acht Monate nach dem Erlass einer Allgemeinverfügung, die das sogenannte aggressive Betteln durch direktes Ansprechen oder In-den-Weg-Stellen untersagt. Die Zahl der Bettler, die es trotzdem versuchen, sei nach Beobachtungen der Polizei deutlich zurückgegangen. Im September 2014 habe es noch 84 Verstöße gegen das Verbot gegeben, im Januar seien es dann nur noch 15 gewesen. Das Kreisverwaltungsreferat führt dies auf die abschreckende Wirkung der Verfügung zurück, aber auch auf die Aktivitäten der Polizei, die notorische Bettler vermehrt in Gewahrsam genommen hat. Dies habe sich vermutlich herumgesprochen. Ein Aspekt, der den Grünen-Stadtrat Dominik Krause eher bedenklich stimmt. Der Politiker will nun wissen, ob ein derart rigides Vorgehen wirklich erforderlich ist.

Eine Ausdehnung des Verbots auf weitere Stadtquartiere, wie sie von den CSU-Stadträten Alexander Dietrich und Thomas Schmid angeregt worden war, hält Blume-Beyerle nicht für notwendig. Die Bettler seien weder in andere Münchner Straßen noch in andere Städte ausgewichen - zumindest habe die Polizei dafür keine Belege. Dietrich gibt sich denn auch mit dem Vorschlag des Referenten zufrieden. "Auch uns haben keine Beschwerden mehr erreicht." Im vergangenen Sommer sei das noch anders gewesen, da hätten sich die Anwohner am Max-Weber- und Rotkreuzplatz beklagt.

© SZ vom 24.04.2015 / dh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: