Kostenerstattung:Stadt muss 1500-mal klagen

Sonst könnten München 46 Millionen Euro entgehen

Die Stadt München muss bis Ende des Jahres mehr als 1500 Klagen einreichen um zu verhindern, dass ihr knapp 46 Millionen Euro entgehen. Erst mit erheblicher Verzögerung hatte das Jugendamt Erstattungsansprüche für die Kosten der Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen aus den Jahren 2012 bis 2015 geltend gemacht. Wegen der verspäteten Abrechnung hatte Brigitte Meier (SPD) Anfang des Jahres auf eine erneute Kandidatur zur Sozialreferentin verzichtet. Ihre Nachfolgerin Dorothee Schiwy beziffert die erstattungsfähigen Kosten für die 8500 in Obhut genommenen jungen Flüchtlinge nun auf rund 240 Millionen Euro.

Ende November waren noch in 5500 Fällen Forderungen offen. In rund 4000 Fällen haben die von der Stadt angeschriebenen Kostenträger freiwillig darauf verzichtet, auf die drohende Verjährung zu bestehen. In 1500 Fällen aber gaben die Kostenträger bisher diese Erklärung nicht ab, weshalb die Stadt jetzt vorsorglich Klage erheben will, um die Verjährung zu unterbrechen. Sozialreferentin Schiwy geht davon aus, dass zumeist wegen Arbeitsüberlastung eine Rückmeldung unterblieben ist. 63 Klagen belaufen sich auf eine Summe von jeweils mehr als 100 000 Euro. Für die Klagen, die bundesweit gegen 23 Kostenträger erhoben werden müssen, wird eine Gerichtskostenvorauszahlung in Höhe von zwei Millionen Euro fällig. Über die Klageerhebung muss zunächst der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beraten und dann das Plenum entscheiden.

© SZ vom 08.12.2016 / loe - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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