Komponist klagt gegen McDonald's:Teure Töne

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Ein Schlagzeuger aus Dachau hat McDonald's auf Schadensersatz verklagt: Die Fastfood-Kette soll die bekannte Werbemelodie "Ich liebe es ..." unberechtigt von ihm übernommen haben.

E. Müller-Jentsch

Was ist eine Folge von vier Tönen wert? Stephan Obinger, Schlagzeuger, Tonmeister und Komponist für Werbejingles aus Dachau, hat die Fastfoodkette McDonald's vor dem Landgericht München I auf Schadensersatz verklagt, weil die Musik zur bekannten Werbemelodie "Ich liebe es ..." unberechtigt übernommen worden sein soll.

Um die Melodie für diesen Werbespot gibt es urheberrechtlichen Streit. (Foto: Foto: ddp)

In der Verhandlung am Mittwoch wies sein Anwalt Gregor J. Schneider vor der auf Urheberrecht spezialisierten 21. Zivilkammer darauf hin, dass die Werbung weltweit ausgestrahlt worden sei. Deshalb habe man über die in München sitzende Deutschland-Tochter die Klage gegen den McDonald's-Konzern in den USA gerichtet. In diesem ersten Verfahren wird nur Auskunft über die Vermarktung des Jingles gefordert.

Der Anwalt nannte noch keine Summe, ließ aber keine Zweifel aufkommen, dass es bei einer folgenden Schadensersatzforderung um hohe Beträge gehen werde. Tatsächlich sei sein Mandant aber nur "mit zwei Flaschen Champagner und 1500 Euro Aufwandsentschädigung abgespeist" worden.

Der SZ schilderte Schneider, dass Obinger von der für McDonald's tätigen Werbeagentur beauftragt worden sei. Obinger sei ausgesucht worden, weil die Werbemelodie eine Art Hip-Hop-Song werden sollte. Der Musiker habe daraufhin mit einem Rapper und zwei Agenturmitarbeitern ein Wochenende lang an dem Jingle getüftelt. Obinger, der inzwischen schwer erkrankt ist, kam im Rollstuhl ins Gericht.

Wenig Hoffnung auf Erfolg machte ihm jedoch der Vorsitzende Richter Thomas Kaess: Was der Kläger vorgelegt habe, sei melodisch "relativ wenig ausgeprägt". Es gehe eigentlich nur um eine Folge von vier Tönen: "Wir halten es für höchst wahrscheinlich, dass die Tonfolge nicht schutzwürdig ist", meinte der Richter.

Die Kammer sehe auch keine schutzfähigen Elemente im Arrangement - das sei einerseits nicht viel und zweitens unterscheide sich die Obinger-Fassung deutlich vom McDonald's-Song. Martin Diesbach, Anwalt der Fastfoodkette, meinte dazu, dass der Arrangeur die Obinger-Version "nie gehört" habe.

Am 24. Februar will das Gericht bekanntgeben, wie das Verfahren fortgesetzt werden soll - voraussichtlich mit einer umfangreichen Beweisaufnahme.

© SZ vom 10.12.2009 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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