Innenansicht:Versammlung im Bett

Was unterscheidet eine Demonstration von einem Zeltcamp? Das Kreisverwaltungsreferat weiß ganz genau Bescheid

Von Dominik Hutter

Veranstalter ist ein herrlicher Beruf. Wären da nicht die vielen Auflagen und Bürokratie-Sperenzchen, die es zu berücksichtigen gilt. Mal gilt es diese, mal jene Behörde zu tätscheln, und mit einem Bein im Knast steht man sowieso. Weitgehend unterschätzt ist der Aufwand von Veranstaltern politischer Demonstrationen. Um das Gewünschte genehmigt zu bekommen, ist viel Kreativität vonnöten - das zeigt die Reaktion des Kreisverwaltungsreferats (KVR) auf Fragen der Bayernpartei zum Versammlungsrecht.

Wer beispielsweise lieber im Bett auf dem Marienplatz demonstriert, statt sich an einen windumtosten Schornstein des Kraftwerks Nord zu ketten, sollte um eine gute Ausrede nicht verlegen sein. Denn "die Abgrenzung einer Dauerversammlung zu einem Zeltlager gewinnt dann an Kontur, wenn die individuelle Lebensführung die kollektive Meinungskundgabe überwiegt". Sprich: Wer gemütlich auf offener Straße im Bett abhängen will, muss sich eine kommerzielle Veranstaltung genehmigen lassen. Es handelt sich nur dann um eine echte Demo, wenn die Schlafstätten "inhaltlich in hinreichendem Zusammenhang zur Durchführung der Versammlung stehen und einen spezifischen Bezug zum Versammlungsthema aufweisen". Also wenn das Motto lautet: Lieber herumliegen als im Regen stehen (rechtfertigt zusätzlich eine Bewässerungsanlage). Oder: 25-Stunden-Woche, damit genug Zeit zum Schlafen bleibt.

Betten als Demo-Accessoires sind allerdings auch zulässig, wenn die Kundgebung ermüdend lange dauert. Es muss "grundsätzlich möglich sein, sich auszuruhen, um eine effektive Kundgabe des Anliegens zu gewährleisten", so das KVR. Dennoch muss stets jemand ansprechbar sein. Der kann dann mitten in der Nacht den Behörden erklären, was der Betten-Schmarrn eigentlich soll.

© SZ vom 29.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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