Haftstrafe für Breno:Brandstiftung ist kein Dummer-Jungen-Streich

Lesezeit: 1 min

Ex-Bayern-Profi Breno ist mit der Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten gut davongekommen. Als Promi ist er behandelt worden wie jeder andere Angeklagte auch. Der FC Bayern muss sich nun kritische Fragen gefallen lassen.

Peter Fahrenholz

Prozesse, in die Prominente verwickelt sind, stoßen naturgemäß immer auf großes Interesse. Gerne wird dann über die Frage spekuliert, ob sich aus dem Urteil ein Promi-Bonus oder, ganz im Gegenteil, ein Promi-Malus herauslesen lässt. Das ist im Fall des brasilianischen Fußballers Breno auch nicht anders. Zumal die Figur Breno durchaus geeignet ist, jenseits der rein juristischen Fragen Mitleid zu erregen: Ein offensichtlich in jeder Hinsicht überforderter junger Mann, der sich in der fremden Welt, in die ihn seine Fähigkeiten als Sportler gespült hat, nie zurecht fand. Und dessen Karriere nun vermutlich zu Ende ist, ehe sie recht begonnen hat.

Ein Gericht darf sein Urteil aber nicht an der zweifellos tragischen menschlichen Komponente ausrichten, sondern muss die Frage von Schuld und angemessener Sühne mit juristischen Maßstäben prüfen. Schwere Brandstiftung, wegen der Breno vor Gericht stand, ist kein Dummer-Jungen-Streich, sondern eine gravierende Straftat, das Strafmaß dafür beträgt bis zu 15 Jahre.

Der Fußballer Breno ist also mit einer Strafe von drei Jahren und neun Monaten gut davongekommen. Die Richter haben die Frage einer verminderten Schuldfähigkeit mit großer Sorgfalt geprüft und in ihr Urteil einfließen lassen - sonst wäre es weit härter ausgefallen.

Brenos bisheriger Verein, der FC Bayern, muss sich nun in mehr als einer Hinsicht kritische Fragen gefallen lassen. Da geht es nicht nur um einen offenen Medikamentenschrank. Die Bayern, die mit Schuldzuweisungen an andere stets schnell bei der Hand sind, haben nach der vorläufigen Verhaftung Brenos im September maßlose Justizschelte betrieben, Präsident Uli Hoeneß hat gar von "Wahnsinn" gesprochen. Der Verein sollte sich nach dem Urteil lieber fragen, ob er selber genug für die Integration seines Angestellten Breno getan hat.

© SZ vom 05.07.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: