Von Sven Loerzer

Schwere Vorwürfe gegen das Krankenhaus Harlaching: Gutachter stellt Behandlungsfehler fest. 74-jährige Patientin soll Schmerzensgeld bekommen.

Wenn sich am Mittwoch die 9. Zivilkammer des Landgerichts München I wieder einmal mit einer seit vier Jahren anhängigen Klage auf Schmerzensgeld in Höhe von 45.000 Euro und Schadenersatz als Folge von schwerwiegenden Pflegefehlern beschäftigt, dann geht es um weit mehr als nur um Geld. In diesem Verfahren dreht sich alles um eine Frage: Wie werden alte, hilflose Menschen im Krankenhaus behandelt.

In dem Prozess dreht sich alles um eine Frage: Wie werden alte, hilflose Menschen im Krankenhaus behandelt. (© Foto: oh)

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Der Kläger, Sohn und Betreuer einer 74-jährigen Frau, ist überzeugt davon, "dass bei meiner Mutter etwas passiert ist, was zu verhindern gewesen wäre". Seine Mutter war vor fünf Jahren nach einem Schlaganfall einen Monat zur Behandlung im Städtischen Krankenhaus Harlaching. Nach ihrer Entlassung in ein Pflegeheim sind Wundliegegeschwüre festgestellt worden, die so schwer waren, dass der Frau ein Bein amputiert werden musste und sie seitdem im Rollstuhl sitzt. Der Anwalt des Klägers, Alexander Frey, wirft dem Krankenhaus folgenschwere Pflegefehler vor, "die höllische Schmerzen und horrende Kosten verursacht" hätten.

"Schicksalhafter Verlauf"

Die Anwälte der Klinik dagegen bestreiten, dass die pflegerische Versorgung nicht ausgereicht habe. Der Hautzustand sei bei der Entlassung als "in Ordnung" dokumentiert worden. Dass Stunden danach bei der Aufnahme ins Altenheim Druckgeschwüre durch Wundliegen, im Fachjargon Dekubitus, festgestellt worden seien, werten die Anwälte als "schicksalhaften Verlauf". Es sei bei Risikopatienten, die wie diese alte Frau unter Diabetes und Bluthochdruck leiden, durchaus möglich, dass sich ein Dekubitus Grad I und Grad II innerhalb weniger Stunden entwickeln kann.

Ein Arzt, den das Pflegeheim bei der Aufnahme hinzugezogen hat, bescheinigte, dass ein bereits infiziertes Durchliegegeschwür am Kreuzbein besteht, weitere Hautdefekte stellte er an der linken Kniekehle, am linken Außenfuß und an beiden Fersen fest. "Solche Geschwüre können nicht binnen zweier Stunden auftreten", sagt Klägeranwalt Frey, Mitbegründer des "Forums Pflege Aktuell".

Er sieht in diesen Läsionen die Folgen erheblicher Pflegefehler: Die alte Frau, die sich aus eigener Kraft nicht mehr bewegen konnte, sei fast jeden Tag mehr als zwei bis drei Stunden im Rollstuhl sitzengelassen worden, ohne sie zur Druckentlastung gefährdeter Körperpartien anders zu lagern. Auch sei keine Wechseldruckmatratze vorhanden gewesen, wie sie zum Standard für die Pflege von wundliegegefährdeten Patienten gehöre.

"Nachweisbare pflegerische Mängel"

Schon das fachärztliche Gutachten, das die Krankenkasse der alten Frau beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung in Bayern (MDK) in Auftrag gegeben hat, führt die Druckgeschwüre auf "nachweisbare pflegerische Mängel" wegen fehlender individueller Pflegeplanung des Krankenhauses zurück. Die nachfolgende korrekte pflegerische Versorgung im Altenheim habe eine Verschlimmerung nicht mehr verhindern können.

Der vom Gericht bestellte Gutachter vom renommierten Albertinen-Haus, dem Zentrum für Geriatrie und Gerontologie der Universität Hamburg, Chefarzt Professor Wolfgang von Renteln-Kruse, hat inzwischen in wesentlichen Punkten die Einschätzung von Anwalt Frey bestätigt. So stellte der Gutachter fest, dass eine schriftliche Pflegeplanung in der Krankenakte fehlt. Die dort dokumentierten Erkrankungen und Befunde machten jedoch "eine systematisch geplante und konsequent durchgeführte Dekubitusprophylaxe erforderlich". Eine solche sei aber der pflegerischen Dokumentation nicht zu entnehmen.

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