Gericht:Raser kommt mit mildem Urteil davon

Ein Unternehmensberater, der im Drogenrausch mit seinem BMW Z 1 beinahe einen Polizisten auf der Offenbachstraße überfahren hätte, kann für die Tat strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. Auch eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik komme nicht in Frage, urteilten jetzt die Richter der 10. Strafkammer am Landgericht München I. Ausschlaggebend für diese Entscheidung war das Gutachten eines Forensikers. Er war zu der Überzeugung gelangt, dass bei dem 30-Jährigen keine erhöhte Wahrscheinlichkeit mehr für ähnliche Straftaten bestehe, da er inzwischen keine Betäubungsmittel mehr konsumiere.

In der Nacht des 11. Februar vergangenen Jahres war der Unternehmensberater einem Streifenbeamten aufgefallen, weil er mit den Scheinwerfern an dem BMW "wild aufgeblinkt" habe. Der Polizist war daraufhin auf die Offenbachstraße gelaufen und forderte den 30-Jährigen auf, anzuhalten. Doch der gab Gas. Der Beamte hatte sich in letzter Sekunde nur mit einem Sprung zur Seite retten können. Vor Gericht gab der Unternehmensberater an, er habe zuvor Haze, eine spezielle Sorte Cannabis geraucht. Im Heckenstaller-Tunnel rammte er auf seiner Flucht vor der Polizei noch einen anderen Pkw, ehe er seinen Wagen zuhause in der Tiefgarage abstellte.

Der Vertreter der Staatsanwalt beantragte eine Unterbringung des Beschuldigten auf Bewährung. Verteidiger, Rechtsanwalt Christian Gerber, sprach sich gegen den Antrag der Staatsanwaltschaft aus. Die einzige Sanktion, die der Unternehmensberater hinnehmen muss: die Sperre seiner Fahrerlaubnis für drei Monate.

© SZ vom 14.07.2017 / sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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