Gericht:Freiwillige gesucht

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Von Irini Bafas

Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die bei Hauptverfahren von Strafprozessen an Amtsgericht und Landgericht mitentscheiden. Sie sollen der nicht-juristische Blick von außen sein, ihre Stimme zählt bei der Urteilsfindung genauso viel wie die des Berufsrichters. Ein Beispiel: Bei einem Prozess am Landgericht sitzen drei Berufsrichter und zwei Schöffen. Sollten die Berufsrichter für eine Verurteilung sein, die Laienrichter aber dagegen, kann der Angeklagte nicht verurteilt werden, da die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit bei der Abstimmung nicht erreicht ist.

Egal, ob Hausfrau, Hausmann, Arzt oder Ärztin, alle können Schöffen werden. Nicht der Beruf ist entscheidend, sondern ob die Bewerber die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Wer Schöffe an einem Münchner Gericht werden will, muss in München leben und deutscher Staatsbürger sein. Er muss zu Beginn der Amtsperiode mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Für ihren Zeitaufwand erhalten die Laienrichter eine Entschädigung von sechs Euro pro Stunde, Fahrtkosten und Verdienstausfälle werden bis zu einer bestimmten Höhe erstattet.

Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) sammelt derzeit die Bewerbungen für die nächste Amtsperiode, die am 1. Januar 2019 beginnt und fünf Jahre dauert. Bewerbungsschluss ist am 29. März. Danach erstellt das KVR die Schöffenvorschlagsliste, auf der mindestens 2243 Vorschläge stehen sollen. Jeder, der die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, kommt auch auf die Liste. Die endgültige Auswahl trifft dann der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht. Wie genau er dabei vorgeht, ist geheim. Wird die Zahl der benötigten Schöffen nicht durch freiwillige Bewerber erreicht, wählt das KVR zufällig aus dem Melderegister Bürger aus. Es kann also passieren, dass jemand gegen seinen Willen zum Schöffenamt verpflichtet wird. Das Amt abzulehnen ist schwer und nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. In den letzten beiden Amtsperioden gab es in München allerdings genug freiwillige Anwärter, und auch in diesem Jahr rechnet das KVR mit ausreichend Bewerbern.

Wer Jugendschöffe werden will, kann sich bis Donnerstag, 15. März, beim Stadtjugendamt bewerben. Laienrichter für Jugendliche müssen nicht nur die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen, sondern auch Erfahrung in der Jugenderziehung haben.

© SZ vom 06.03.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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