Gericht:Das Gesicht zertrampelt

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Opfer verlangt 200 000 Euro Schmerzensgeld vom Täter

Ein Gewaltexzess von Schweizer Schülern bei einer Klassenfahrt in München wird nach sieben Jahren neu aufgerollt. Ein 53-jähriger Geschäftsmann aus Nordrhein-Westfalen, dessen Gesicht damals zertrümmert worden war, verlangt 200 000 Euro Schmerzensgeld vom Initiator der Attacke. Ein Senat des Oberlandesgerichts München bemühte sich am Dienstag vergeblich um eine gütliche Einigung. Eine umfassende Beweisaufnahme soll nun Klarheit über den Vorfall und die Ansprüche des Klägers schaffen.

Der Geschäftsmann aus Ratingen war im Juni 2009 in der Innenstadt von drei Schülern angegriffen worden. Der jetzt 24 Jahre alte Haupttäter schlug ihn mit der Faust zu Boden und zertrampelte ihm das Gesicht. Er wurde 2010 wegen Mordversuchs zu sieben Jahren Jugendhaft verurteilt und nach Verbüßung von vier Jahren entlassen. Nach Deutschland durfte der junge Mann aus dem Raum Zürich nur wegen der Vorladung zum Zivilprozess fahren, gegen ihn besteht ein Einreiseverbot. Sein Vater begleitete ihn nach München.

Im Schmerzensgeldverfahren hatte das Landgericht dem Kläger 80 000 Euro zugesprochen, die ihn aber nicht zufriedenstellten. Er hatte unter anderem eine Schädelablösung und eine Verschiebung einer Gesichtshälfte erlitten. Trotz zahlreicher Operationen blieben Dauerschäden. Das Angebot des jungen Mannes und dessen Vaters - 25 000 Euro binnen Monatsfrist und dieselbe Summe noch einmal "in überschaubarer Zeit" - lehnt das Opfer ab.

Die Vorsitzende Richterin gab zu verstehen, dass sie die geforderten 200 000 Euro für überzogen hält. Falls der Beklagte unterhalb der Pfändungsgrenze bleibe, "bekommen Sie Ihr Leben lang keinen Cent". Aber wenn der junge Mann hoffen könne, noch jemals "etwas aus seinem Leben zu machen", werde er einen vernünftigen Vergleich erfüllen, ergänzte einer der beisitzenden Richter - stieß damit aber auf keine Resonanz. Der Prozess dauert an.

© SZ vom 29.06.2016 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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