Fujitsu klagt gegen städtische Kliniken:Multiples PC-Versagen

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Fujitsu residiert in München in den Highlight-Towers. (Foto: Stephan Rumpf)

Besser, schneller, effizienter: Fujitsu sollte die gesamte EDV der städtischen Kliniken in München auf einen modernen Stand bringen. Doch das Projekt endete im Chaos. Jetzt streiten der Konzern und die Krankenhäuser vor Gericht um 4,6 Millionen Euro - und es sieht nicht gut aus für Fujitsu.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Die Datenverarbeitung bei den städtischen Kliniken sollte besser, schneller, effizienter werden. Doch das entsprechende Projekt endete offenbar im totalen Desaster. Seither streitet der Konzern Fujitsu Technology Solutions mit der Städtischen Klinikum München GmbH um rund 4,6 Millionen Euro. Nun hat das Landgericht München I die Klage des Hightech-Konzerns auf Zahlung dieses Betrages abgewiesen. Es ist allerdings zu erwarten, dass der Millionenzoff demnächst vor dem Oberlandesgericht München in die zweite Runde gehen wird.

Vier Kliniken, acht Institute und weitere daran angeschlossene Betriebe mit einer Vielzahl von Endgeräten - klar, dass die Datenverarbeitung in den Münchner Kliniken reibungslos und schnell funktionieren muss. Bei den Modernisierungsbemühungen ging es vor allem darum, die Anmeldezeiten und ein schnelles Laden von Programmen zu erreichen.

Um die Verbesserung sollte sich die deutsche Tochter des Technologiekonzerns Fujitsu kümmern. Im März 2010 hatten beide Parteien einen entsprechenden Vertrag geschlossen. Ein Jahr später sollte alles fertig sein. Als pauschaler Festpreis seien zunächst rund 1,074 Millionen Euro zuzüglich Umsatzsteuer vereinbart gewesen, hieß es in dem Prozess.

Testergebnisse unzureichend und vertragswidrig

Schon im Oktober 2010 muss sich bei Tests gezeigt haben, dass wesentliche Funktionen noch nicht vorhanden waren und vertraglich vereinbarte Höchstzeiten für bestimmte Datenverarbeitungsvorgänge erheblich überschritten wurden. Die Münchner rügten die Testergebnisse als "unzureichend und vertragswidrig". Der Hightech-Konzern sagte eine Optimierung zu, allerdings ohne verbindliche Terminzusage. In der Folge kam es wechselweise zu Vorwürfen, zumal die Kliniken eingeforderte Zahlungen verweigerten.

Als Mitte 2011 ein neuerlicher Systemtest aus Sicht der Münchner unbefriedigend verlief, kündigte Fujitsu den Vertrag fristlos. Begründung: Die Kliniken hätten sich geweigert, auch nur Teile des Projekts abzunehmen. Zudem seien fällige Rechnungen nicht bezahlt und angeblich notwendige Vertragsänderungen nicht unterschrieben worden. Unterm Strich sei es für den Technologiekonzern daher "nicht mehr zumutbar", die Vertragsbeziehung fortzusetzen, hieß es damals. Deshalb klagte Fujitsu vor der 35. Zivilkammer des Landgerichts auf Zahlung von 4.674.248,98 Euro.

Die von den Münchner Rechtsanwälten Ernst Tandler und Nicole Glaubrecht vertretene Stadtklinik GmbH wies die Vorwürfe zurück: Man habe nichts abnehmen können, da keine abnahmereifen Werke erstellt worden seien. Die angeblich erbrachten Leistungen seien "nicht verwertbar".

Das Gericht hat die Klage von Fujitsu nun als unbegründet abgewiesen: Der Vertrag sei nicht wirksam gekündigt worden. Und die städtische GmbH sei nicht verpflichtet gewesen, Teilabnahmen zu erklären, Vertragsänderungen zu unterzeichnen oder weitere Teilbeträge zu leisten. "Das Gericht vermag nicht zu erkennen, dass in Anbetracht dieses gravierenden Fehlschlags bezüglich eines zentralen Vertragsziels, nämlich der Geschwindigkeit der Datenverarbeitungsprozesse, überhaupt einzelne Leistungen vorliegen, die den Anforderungen des Vertrags entsprechen", stellt das Gericht knallhart in seinem Urteil fest.

Vielmehr müsse die Klinik GmbH nun "unfreiwillig mit einer Datenverarbeitungsanlage arbeiten, die zum Teil aus alten und zum Teil aus neuen Elementen zusammengesetzt ist". Nach Auffassung des Gerichts gehe nicht einmal Fujitsu davon aus, dass demnächst eine andere Firma auf den angeblich erbrachten "Leistungen" aufbauen könne. Selbst die Schulungen für Administratoren und Endnutzer seien nutzlos. Die Klinik GmbH prüft nun ihrerseits eine Schadenersatzklage.

© SZ vom 16.08.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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