Vor dem Amtsgericht:Hohe Geldstrafe für wenig Gras

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Wiederholungstäter entgeht nur knapp dem Gefängnis

Am Ende ist es Fritz H. ( Name geändert) sichtlich peinlich. Außer einem "Dazu sag ich jetzt lieber nichts weiter" und einem betretenen Händekneten kommen unlängst keine größeren Regungen mehr von der Anklagebank im Amtsgericht Fürstenfeldbruck. Seine zu Verhandlungsbeginn vorgetragene Ausrede, er habe die 1,35 Gramm Marihuana weder in den Händen gehalten geschweige denn gesehen, ist enttarnt. "Normalerweise werden solche Verfahren eingestellt", sagt der Richter. Denn es handle sich um eine geringe Menge einer sogenannten weichen Droge. Im Fall des 31-jährigen Olchingers sieht der Richter das anders: "Nur mit Glück" entgeht der Angeklagte einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Stattdessen wird der arbeitssuchende Garten- und Landschaftsbauer wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen à zehn Euro verurteilt.

Am 27. Februar traf sich H. mit einem Freund am S-Bahnhof Maisach. Er mache das öfter, sagte er in der Verhandlung. Er treffe sich dort mit Freunden, trinke ein Bier. Kurz darauf fuhr ein Streifenwagen vorbei. Der Angeklagte sei ihm sofort aufgefallen, sagt der als Zeuge geladene Polizist: "Ich habe seine Panik gespürt." Im Laufe der Dienstjahre entwickle man einen Blick dafür. Ohnehin würden um Bahnhöfe herum erfahrungsgemäß am häufigsten Straftaten verübt. All das waren dem Polizisten zufolge Gründe, weshalb man Fritz H. und seinen Freund durchsuchen wollte. Zunächst kontrollierten sie den Freund. Plötzlich entfernte sich H. "Er sagte, dass er im nahegelegenen Supermarkt einkaufen gehen wolle", erinnert sich der Polizist. Weit kam Fritz H. nicht. Nach etwa 15 Metern habe er sich gebückt und etwas auf dem Asphalt abgelegt. Danach kam er zurück. Das "Etwas" stellte sich später als ein zusammengefalteter Kassenzettel mit Marihuana heraus. Außerdem fanden die Beamten beim Angeklagten längeres Zigarettenpapier, sogenannte Longpapers. Damit drehe man sich üblicherweise Joints, erklärte der Beamte. Ihm zufolge reagierte H. spontan auf die beiden Funde der Polizei mit: "Scheiße, ich bin erst seit drei Monaten wieder draußen." Danach habe er alles sofort abgestritten.

Fritz H. ist vor dem Amtsgericht kein Unbekannter. Elfmal wurde er bereits verurteilt: mehrfach wegen unerlaubten Drogenbesitzes, Beleidigung, Erschleichens von Leistungen und Unterschlagung. Zwei Mal saß er im Gefängnis: wegen Verletzung der Unterhaltspflicht, zuletzt wegen Nötigung. Im Dezember wurde Fritz H. vorzeitig aus der Haft entlassen. Es dauerte keine drei Monate, da wurde er mit dem Marihuana wieder straffällig. Damit verstieß er gegen seine Bewährungsauflagen. Das Urteil sei eine schwierige Entscheidung gewesen, sagte der Richter. Er wisse, dass die Geldstrafe den Hartz-IV-Empfänger empfindlich treffe. Es sei eine intensive Abwägung gewesen: Einerseits sperre man niemanden wegen 1,35 Gramm ein. Anderseits sei H. ein wiederholter Bewährungsversager. "Sie müssen das Ruder rumreißen. Sonst sehen wir uns immer wieder", ermahnte er den Angeklagten.

© SZ vom 23.05.2016 / laha - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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