Verhandlung wegen umgestürztem Kran:Schadensbegrenzung

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Der Kranführer, dessen Fahrzeug 2015 auf einer Baustelle in Puchheim umgestürzt ist, war alkoholisiert. Vor Gericht akzeptiert er einen Strafbefehl über 1800 Euro. Sonst wäre vielleicht sein Führerschein weg gewesen

Von Ariane Lindenbach, Fürstenfeldbruck

Die Bilder vom umgestürzten Kran schafften es 2015 sogar in die Bild und TZ. Die Ursache? Menschliches oder technisches Versagen? Letzteres hat ein Gutachten inzwischen widerlegt. Für den Menschen spricht zumindest die Tatsache, dass der Kranführer unter Alkoholeinfluss gestanden hat, wie nun bei der Verhandlung wegen fahrlässiger Baugefährdung vor dem Brucker Amtsgericht bekannt wurde. Ausgerechnet der 47-Jährige selbst hatte dem Strafbefehl über 4500 Euro widersprochen und so die Gerichtsverhandlung überhaupt erst ins Rollen gebracht. Als er jedoch im Prozessverlauf zunehmend Gefahr lief, seinen Führerschein längerfristig zu verlieren, beschränkte der 47-Jährige seinen Widerspruch. Nun muss er 1800 Euro Geldbuße bezahlen.

Am 22. Mai letzten Jahres fuhr der im Landkreis Starnberg lebende Angeklagte von Zuhause zu einer Baustelle in Mammendorf. Dort holte er einen mobilen Autokran ab und fuhr damit nach Puchheim. Wie ihm die Staatsanwaltschaft zur Last legte, schaltete er den Lastbegrenzungsschalter aus. Dann belud der 47-Jährige an einer Baustelle in der Wettersteinstraße den Kran mit 1,4 Tonnen schweren Fenstern. Und fuhr mit dem Kranausleger in einem Winkel von 45 Grad über ein Reihenhaus. All das, obwohl der Kran nur die Hälfte an Gewicht und 51 Grad Neigungswinkel aushält, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte hatte den Kranausleger damals, von zwei Kollegen angewiesen, über das Reihenhaus geschwenkt. Dort war die schwere Maschine umgekippt, der Ausleger war zunächst auf das Hausdach gefallen und dann weiter auf das Garagendach abgerutscht. Neben den Gebäuden wurden durch den Sturz zwei geparkte Fahrzeuge, darunter ein Wohnmobil, beschädigt. Verletzt wurde niemand. Laut Staatsanwältin rechnet man mit 241 000 Euro Gesamtschaden. Neben fahrlässiger Baugefährdung war auch Trunkenheit im Straßenverkehr angeklagt.

Letzteres monierte der Verteidiger. Sein Mandant habe deshalb schon einen Bußgeldbescheid über 500 Euro und einen Monat Führerscheinentzug akzeptiert. Damit müsse dieses Delikt abgegolten sein, argumentierte er. Richter Johann Steigmayer schätzte das anders ein. Die Tatsache, dass der Angeklagte mehr als drei Stunden vor der Blutentnahme mit seinem Auto gefahren war, er also deutlich mehr als die später gemessenen 0,81 Promille Alkohol im Blut gehabt habe, könne den Straftatbestand der Straßenverkehrsgefährdung erfüllen, konterte der Vorsitzende.

Die Juristen vertagten ihre Diskussion. Und der Angeklagte schilderte, wie er sich an jenem Vormittag "absolut fit" gefühlt hatte und sich seiner Meinung nach völlig korrekt verhalten habe. Das vom Kran angezeigte Gewicht sei mit rund einer Tonne im Rahmen gewesen, betonte er. Und wies darauf hin, dass er den Computer gesteuerten Kran - wie schon öfter - erst nach einem Neustart richtig zum Laufen gebracht hatte. Wie er erläuterte, muss der Kranführer den Lastbegrenzungsschalter zum Aufnehmen einer Last routinemäßig ausschalten. Er hatte aber vergessen ihn wieder anzuschalten, gab er zu.

Womöglich sei er mit dem Restalkohol mit dem "hochkomplexen Bedienen dieses Krans" überfordert gewesen, deutete der Richter an und ergänzte, dass dem nach dem Unfall fristlos gekündigten 47-Jährigen bei einer Verurteilung ein längerer Entzug seiner Fahrerlaubnis drohen könnte. Also folgte der Arbeitslose dessen Rat und beschränkte seinen Einspruch auf die Höhe es Tagessatzes. Den reduzierte der Richter gemäß dem Antrag der Staatsanwältin von 50 auf 20 Euro. Somit muss der Angeklagte 90 Tagessätze zu je 20 Euro zahlen.

© SZ vom 04.03.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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