Urteil des Amtsgerichts:Bewährungsstrafe nach brutaler Attacke

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Ein 38-Jähriger brach seiner Frau aus Eifersucht zwei Gesichtsknochen und bedrohte sie mit dem Messer. Dass er sie auch vergewaltigt hat, hält das Schöffengericht aber nicht für erwiesen.

Ariane Lindenbach

Vier Jahre Freiheitsstrafe mit sofortigem Haftbefehl - der Staatsanwalt forderte am Dienstag in einem Prozess wegen Vergewaltigung und Körperverletzung die höchste von Amtsgerichten zu verhängende Strafe für den 38 Jahre alten Angeklagten. Das Brucker Schöffengericht bezweifelte aber, dass der ehemalige Olchinger seine Frau zum Geschlechtsverkehr gezwungen hatte. Deshalb verurteilte es den nicht vorbestraften Mann nur wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe. Der 38-Jährige hatte zugegeben, die drei Jahre jüngere Frau so verprügelt zu haben, dass zwei Gesichtsknochen gebrochen waren.

16 Jahre hatte dem Angeklagten zufolge die Beziehung gedauert. 1999 heiratet das Paar, 2001 folgte die Geburt des Sohnes, 2002 flüchtete die Frau für drei Wochen in ein Frauenhaus. Laut Anklage ging damals auch die Beziehung kaputt. Der Mann erzählte dagegen vor Gericht von einem bis zur Trennung im Mai 2012 glücklichen Paar. Seine damalige Adresse in München tat er als reines Alibi für die Behörden ab - weil seine Frau finanzielle Unterstützung bekomme.

Die in der Anklage aufgeführte Nötigung seiner Frau mit einem Messer an ihrer Kehle im Sommer 2011 sowie eine Morddrohung im Mai 2012 bezeichnete er als Missverständnisse und Übertreibungen: "Ich habe nicht gesagt, es werden drei Leute sterben, sondern sie zerstört unser aller Leben." Er gestand, gegen die 35-Jährige im November 2011 in ihrer Olchinger Wohnung "handgreiflich" geworden zu sein - aus Eifersucht wegen einer Internetbekanntschaft seiner Frau. Die brutale Vergewaltigung leugnete er.

Einige Arbeitskollegen der jungen Frau konnten deren Verletzungen im Gesicht bezeugen. "So schwere Verletzungen habe ich noch nie gesehen", sagte ihr damaliger Chef. Die ganze linke Gesichtshälfte sei blau gewesen, erinnerte sich eine Kollegin. Auf den Röntgenbildern erkannte die medizinische Sachverständige einen Knick im Jochbein, der von einem schon verheilten Schlag oder Tritt stammen könnte und auf einen Bruch hindeutete; auch die Zyste an einem Backenzahn könne von einem Schlag hervorgerufen worden sein.

Die 35-Jährige, die inzwischen die Scheidung eingereicht hat und in dem Prozess als Nebenklägerin auftrat, erklärte indes, mit ihrem Mann sei es schon längst aus gewesen, nur wegen des Sohnes habe man noch Kontakt gehabt. Sachlich und ohne erkennbare Übertreibungen schilderte sie jenen Novemberabend. "Er kam ins Bad und hat mich mit der Faust einfach niedergestreckt." Es folgten Schläge und Tritte ins Gesicht und an den Körper. Ihrer Darstellung zufolge packte er sie an den Haaren, schlug ihren Kopf gegen die Wand. Später im Wohnzimmer habe er sie auf die Couch geworfen, gewürgt, bis sie dachte, jetzt müsse sie sterben, ihre Pyjamahose zerfetzt und sie brutal vergewaltigt.

"Die Konstanz der Aussage war so groß", plädierte der Staatsanwalt nach mehreren Verhandlungsstunden. "Ich schenke der Zeugin vollumfänglich Glauben." Einen Widerspruch, der sich zwischen der Aussage der Kollegin und der 35-Jährigen ergab, erklärte er damit, dass die Kollegin sich fehlende Details selbst zusammengereimt habe. "Wieso man bei so massiven Verletzungen kein Wort der Entschuldigung über die Lippen bringt", bemängelte er harsch und, "dass man eine Vergewaltigung als Machtinstrument einsetzt".

Seinem Antrag auf vier Jahre Haft schloss sich der Anwalt der Nebenklage an. Das Gericht unter Martin Ramsauer hatte jedoch Zweifel und verurteilte den Mann nur wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Er muss 3000 Euro an die 35-Jährigesowie ein Viertel ihrer Anwaltskosten und 1500 Euro Geldauflage zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© SZ vom 06.03.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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